Liebe Freunde, Nachbarn und Geschwister im Islam,
liebe Anhänger der Familie unseres Propheten!
Wir sind Bürger Münchens und Umgebung. Wir bekennen uns zu der Schule der Ahlul Bayt des Propheten Muḥammad (Frieden sei über ihn und seine Familie (sas)). Uns Verbindet die Überzeugung an einem erhabenen Gott, unserem Schöpfer. Unsere gemeinsame Sprache in diesem Lande ist Deutsch, auch wenn wir Zuhause eventuell andere Sprachen sprechen.
Als der Prophet (sas) im Auftrage Gottes (Sure5, Vers67) Alī Ibn Abī Ṭālib (Frieden sei ihm (as)) an dem Ort Ġadīr Ḫum (Ghadir Khum) zu seinem Nachfolger und Imam der Gemeinschaft proklamierte, wurde der letzte Stück des 3. Verses der Sure al-Ma'ida (der Tisch) offenbart: "Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt und meine Gnade an euch vollendet, und den Islam als Religion gutgeheißen". Uns Menschen ist nicht nur eine vollständige Gnade zu Teil geworden, sondern auch Verantwortung übertragen. Uns ist es die Verantwortung zu Teil geworden, echte Anhänger (Schiiten) Alīs zu sein. Wir sollen uns nicht nur Schiiten nennen, sondern auch wie Prophet (sas) und seiner Familie, die Ahlul Bayt (as), verhalten. Das bedeutet Anstrengung auf diesem Wege Gottes. Dieser Weg beinhaltet Dienst an Mitmenschen und gute Koexistenz. Ziel ist die Verwirklichung der wahren Würde des Menschen. Nun leben hier in München mindestens 15'000 Schiiten aus den verschiedenen Herkunftsländern, wie Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan, Türkei usw., aber auch deutsche Schiiten. Wir alle sind Bürger dieser Stadt, also Münchener, und wir nennen uns alle Schiiten. Wir sind also die Schiiten Münchens. Daher müssen wir zu unsere Nachbarn, aber insbesondere zu unserer eigener Glaubensbrüder so verhalten, wie die Ahlul Bayt des Propheten (sas) sich verhalten haben und uns dazu aufgefordert haben. Genau dieser Weg führt uns zu die Menschwerdung und echte Würde.
Uns bindet die Überzeugung an dem einen Gott, Allah, Seinen Gesandten, dem Propheten Muḥammad (sas), und die Familie dieses Ehrenwerten. Uns unterscheidet von einander die Gottesfurcht und die Tugend (Vers des Korans!). Nur das zählt! Der, der die höhere Tugend besitzt, ist Gott gefälliger und näher. Daher sind alle Stammes-, rassische und nationale Denken dieser Manifestation im Widerspruch stehend. Im Leben der Imame sehen wir das ebenfalls. Die Frau Imam Ḥussains (as) war eine Perserin und dazu auch noch eine Prinzessin, die Tochter des Sassaniden Königs Yazgerd III. Imam Ḥussain (as) hat weder sie verschmäht oder schlecht behandelt, noch damit gerühmt eine Perserin zu Frau zu haben. Die Mutter Imam Riḍās (as) war eine Sklavin aus dem Maghrebländern. Die Mutter von Imam Mahdī (as) ist eine zu Islam konvertierte europäische Prinzessin. Nationales Denken ist in der Schule der Ahlul Bayt fremd!!! Ein echter Schiit unterscheidet da nicht!!! Maßstab ist die Tugend und Gottesfurcht.
Nationales Denken ist ein Dorn und Fremdkörper, der vor ca. 130 Jahren von Europa aus importiert und nicht islamischer Ursprung ist. Natürlich haben die Völker ihre eigene Mentalität. Das ist auch nicht falsch. Der Koran berichtet darüber und betrachtet es als Segen für die Menschen. Das bedeutet, dass wir mit den Mentalitäten der anderen Umgehen lernen müssen und dies als Geschenk Gottes betrachten sollten. Ist sicher nicht einfach. Aber wichtig ist, dass wir bereit sind zu akzeptieren, dass eine Person andere Mentalität besitzt.
Aus diesem Grund ist die Idee aufgekommen, ein übernationaler schiitischer Verein hier in München zu gründen. Die Gründer dieses Vereins waren aus Deutschland, Pakistan, Afghanistan, Irak, Türkei und Iran. Im Hinblick auf die Jugendlichen ist es auch wichtig, dass wir verstärkt die deutsche Sprache in unserem Verein Beachtung schenken. Das bedeutet nicht automatisch, dass wir die andere Sprachen missachten. Außerdem ist Deutsch unsere gemeinsame Sprache von uns allen Schiiten hier zu Lande, wie bereits oben erwähnt. Somit haben wir mit Gottes Hilfe hier in München den Verein "Ahlul Bayt Kulturverein München e.V." am. 01. Mai 2011 gegründet. Die Nachricht über die offizielle Eintragen kam quasi am Vorabend des Geburtstages von Imam Alīs (as) im Juni!!!
Dieser Verein ist als ein gemeinnütziger Verein eingetragen worden. Das eröffnet uns die Möglichkeit mit der Unterstützung der hiesigen Bevölkerung als Spender oder Vereinsmitglieder langfristig eine eigene Finanzierung aufzubauen, um möglichst unabhängig zu bleiben, nach dem Motto: Von Münchener für Münchener.
Was wollen wir machen?
a) Wir wollen einen islamischen Bibliothek aufbauen, besonders in deutscher Sprache für unsere Jugendliche, der gleichzeitig als eine Brücke für unsere nicht-muslimische Nachbarn und Freunde dienen kann, wenn da Interesse besteht.
b) Natürlich wollen wir auch beten und Bittgebete abhalten.
c) Wir wollen Frauengruppen bilden, die sich mit Bittgebet, Koran und Exegese beschäftigen.
d) Wenn es klappt auch eine Männergruppe wäre schön aufzubauen.
e) Nachhilfe Unterricht für Schüler der Schule, z.B. in Deutsch, Chemie, Mathematik, wenn wir die notwendige Unterstützer haben.
f) Mindestens ein mal im Monat Vortrag in deutscher Sprache bzw. mit einer deutschen Übersetzung.
g) Ein mal im Monat Aḥkam (religiöse Vorschriften) auf Deutsch.
h) Seelsorgerische Beratung für die Familien und Einzelpersonen.
i) Langfristig Aufbau eines Kindergartens für schiitische Gemeinschaft.
j) Langfristig Aufbau eines Altenheims für schiitische Gemeinschaft.
Auf jeden Fall, bitten wir hiermit uns möglichst viel zu unterstützen und diese Gemeinschaft zu stärken.
Verbleiben wir mit islamischen Grüßen
Euer Geschwister im Islam,
der Vorstand des Vereins
Hiermit wird versucht den Islam für Interessierte in sehr einfacher Sprache zu erläutern und seine wichtigsten Aspekte aufzuzählen.
Der Islam versteht sich, so wie das Christentum und das Judentum, als eine von Gott entsandte Religion und sieht sich als die Fortsetzung der abrahamitischen Linie. Ziel des Islams ist das Wohlergehen des Menschen im materiellen Diesseits und insbesondere spirituelles Heil, welches dem Leben im Jenseits nach dem Tode dient. Somit ist der Islam keine rein weltliche Ideologie wie der Kapitalismus und der Kommunismus, aber auch keine rein auf das Jenseits ausgerichtete Lebensweise, wobei zweifelsohne der zweite Teil der wichtigere der beiden ist. Das Erreichen der Ziele für das Jenseits ist allerdings ohne Heil im Diesseits nicht möglich. Also soll das Leben im Diesseits weder Askese sein, noch ausschweifend.
Zunächst zum „Pantheon“ des Islams. Der Islam kennt nur einen einzigen Gott, Der die Welt erschaffen hat, ja sogar der Schöpfer allen Seins ist. Er ist alleinig herrschend und hat weder einen Partner, noch eine Ehefrau bzw. einen Ehemann, noch Kinder. Er ist ewiglich, also nie gezeugt und wird nie sterben. Er ist in jeder Hinsicht absolut. Dies ist für uns Menschen, die selbst sterblich sind und gezeugt wurden, sicher schwer vorstellbar. ER besitzt Tausende Namen wie Allmächtiger, Barmherziger, Gerechter. Der bekannteste Seiner Namen ist jedoch der Name ALLĀH.
Da alles Sein von IHM ausgeht, sind wir Menschen auch Seine Geschöpfe, die ER in Seiner Weisheit und Güte erschaffen hat. Jede Handlung eines vernunftbasierten Wesens ist aber unweigerlich vernünftig und damit sinnbezogen. So ist die Schöpfung des Menschen ebenfalls eine sinnbezogene Handlung, selbst wenn wir es vielleicht nicht erfassen können. In diesem Sinne, müssen wir Menschen den vor uns liegenden Weg aber richtig erkennen und auch gehen. Dafür brauchen wir Menschen die Erleuchtung des Pfades. Diese Wegweisung kann aber nur vom Schöpfer selbst in absoluter Form dargeboten werden, da ER alle Fakten und Faktoren bezüglich des Menschen selbst so wie seiner Umwelt kennt. ER ist schließlich der Schöpfer allen Seins!
So entsendet ER uns die entsprechenden Lehren, um uns rechtzuleiten. Alles andere wäre ein Irrweg bzw. in die Irre führender Weg. Diese Lehre nennen wir die göttliche Religion. Sie wurde im Auftrage Gottes von den von Gott selbst auserwählten Propheten übermittelt.
Wer nun der geeignete Prophet ist, weiß Gott in Seiner Überlegenheit am besten, denn ER ist in der Lage, den Menschen ins Herz zu schauen. Ein Schöpfer eines Systems sollte schließlich Sein System kennen! Es steht außer Frage, dass nur eine geläuterte, integre Person als Prophet in Frage kommen kann, da eine schlechte Person die Menschen in die Verderbtheit führen würde. Falsches Vorbild! Die Geschichte ist voller solcher Beispiele, worauf hier nur verwiesen wird.
Wer ist nun ein echter Prophet? Sollte er Wunder vollbringen können? Erkenne ich diesen durch seine Wunder? Nun, Wunder können ein Hinweis darauf sein, wie im Falle vom Propheten Jesus (Friede sei mit ihm), der auf Geheiß Gottes Tote wieder zum Leben erweckte. Es könnte aber auch sein, dass ein vermeintliches Wunder gar kein Wunder ist, sondern ein geschickter Zaubertrick. Wunder können aber von niemand anderem getätigt werden als von den Propheten, da diese im Auftrage Gottes und mit Seiner Erlaubnis Wunder vollbringen. Kein Zauberer vermag diese zu wiederholen. Folglich müssen die Wunder eindeutig sein, wie bereits das zuvor erwähnte Beispiel im Falle Jesus. Aber wie kann man die Propheten noch erkennen? Man kann Propheten in erster Linie in ihren Aussagen und Handlungen erkennen, da sie zum Guten aufrufen und das Schlechte und Verwerfliche ablehnen, und zwar in Wort und Tat! Dabei reichen keine 99%, sondern 100%.
Seit Anbeginn der Existenz des Menschen muss das Phänomen "Prophet" als Begleiter der Menschheit vorhanden gewesen sein. So begleiteten Propheten die Geschichte der Menschheit, um den Menschen die guten Werte zu vermitteln, um den Menschen den Weg zu weisen.
Nach islamischer Aussage, haben ca. 124'000 Propheten die Menschheit geführt. Sie alle haben die gleichen Programme vermittelt, weil sie von ein und derselben Quelle für die eine Menschheit entsandt worden sind. Nach islamischer Auffassung waren die Propheten zuständig für eine bestimmte Gruppe von Menschen. So waren Beispielweise der Prophet Jakob für die Bevölkerung des Heiligem Landes, Kanaan (Palästina), zuständig und zeitgleich sein Sohn Josef in Ägypten. Diese Geschichte stellt nebenbei bemerkt eine der Gemeinsamkeiten des Islams mit dem Christentum und dem Judentum dar. Aber es gab auch Propheten, fünf an der Zahl, die keine geographischen Begrenzungen in ihrer Mission hatten. Sie werden als die großen Propheten bezeichnet. Die Gültigkeit der Botschaft jedes großen Propheten endet mit dem Auftreten des nächsten großen Propheten, also ähnlich wie ein Monatsticket, das durch ein neues Ticket ersetzt wird. Diese großen Propheten sind Noah (arab. Nūh), Abraham (arab. Ibrāhīm), Moses (arab. Mūsā), Jesus (arab. Isā) und abschließend Muhammad. Frieden sei mit ihnen!
Zurück zum Sinn der Schöpfung. Nach den heiligen Büchern, der Thora (arab. Taurāt), dem Evangelium (arab. Inğīl) und dem Koran (arab. Qur'ān) ist das Ziel der Menschen das ewige Leben nach dieser Welt. Alle Menschen sollen sich anstrengen, auf den Weg Gottes zu gelangen, um höheren Stufen der Spiritualität zu erreichen, damit sie in der Ewigkeit des Jenseits eine gute Position und ein gutes Leben haben. Im Jenseits werden die Taten der Menschen entsprechend belohnt oder bestraft. Niemand erfährt Unrecht. Alles ist ausschließlich die Reflektion und das Ergebnis der eigenen Handlungen und der im Diesseits erbrachten Leistungen. Wir sind für eine gute Ewigkeit erschaffen!
Damit aber nach dem letzten Propheten die Menschen nicht in die Irre gehen, indem sie die Worte Gottes, den Koran (Qur'ān), missdeuten, sind von Gott "Erhalter der Religion" zu erwählen und zu bestimmen. Sie bringen keine neue Religion, sondern schützen und predigen die bestehende Version, den Islam, so wie es einst Jakob und Josef taten. Sie hatten die Lehre Abrahams gepredigt. Diese Erhalter der Religion nach dem Propheten Muhammad, die selbst keine neue Religion bringen, werden Imame aus dem Hause des Propheten genannt. Sie sind gemäß der Aussagen des Propheten 12 Personen. Diese, sowie der Prophet selbst und die heilige Fatima - Tochter des Propheten Muhammads -, werden als die "Ahlul Bayt" bezeichnet. Die Namensgebung dieses Vereins bezieht sich darauf. Die zwölf Imame sind das Unterscheidungsmerkmal der Schiiten von den anderen islamischen Hauptrichtungen, Hanafiten, Schafiiten, Malikiten und Hanbaliten, die häufig in der Presse und im allgemeinen Sprachgebrauch als "Sunniten" zusammengefasst werden.
Die Imame aus dem Hause des Propheten sind:
1.) Alī Ibn Abī Tālib; der Schwiegersohn des Propheten; Beinamen: Haydar (Löwe), Murtadhā (der mit ihm Zufriedene);
2.) Hassan Ibn Alī; der erste Sohn Imam Alīs; Beiname: Muğtabā (der Auserwählte);
3.) Hussain Ibn Alī; der zweite Sohn Imam Alīs; Beinamen: Abā 'Abdillāh (Vater Abullahs), Sayyid aš-Šuhadā (Herr der Märtyrer);
4.) Alī Ibn Hussain; ältester Sohn Hussains; Beinamen: Sağğād (der sich (viel) Niederwerfende), Zain al-Ābidīn (Zierde der Betenden);
5.) Muhammad Ibn Alī; einer der Söhne des 4. Imams; Beiname: Bāqirul-Ulūm (Erläutender der Wissenschaften); kurz: Bāqir;
6.) Ğa'far Ibn Muhammad; einer der Söhne des 5. Imams; Beiname: Sādiq (der Ehrliche);
7.) Mūsā Ibn Ğa'far; einer der Söhne des 6. Imams; Beiname: Kādhim (der Zornbedingende);
8.) Alī Ibn Mūsā; einer der Söhne des 7. Imams; Beiname: Ridhā (der Zufriedene);
9.) Muhammad Ibn Alī; einer der Söhne des 8. Imams; Beinamen: Ğawād (der Freigebige), Taqī (der Tugendhafte);
10.) Alī Ibn Muhammad; einer der Söhne des 9. Imams; Beinamen: Hādī (der Rechtleitende), Naqī (der Reine);
11.) Hassan Ibn Alī; einer der Söhne des 10. Imams; Beinamen: Zakī (der Edle), Askarī (der Kasernierte (ist bezogen auf seiner gesellschaftlichen Isolierung in einer Art Kaserne));
12.) Muhammad Ibn Hassan; einziger Sohn des 11. Imams; Beinamen: Mahdī (der Rechtgeleitete), Qā-im (der Standhafte), Muntazar (der Erwartete), Maw-ūd (der Versprochene).
Dieser Imam Mahdi ist jener Imam, der nun in der Verborgenheit lebt, um eines Tages auf Befehl Gottes die Gerechtigkeit auf Erden zu verwirklichen, an dessen Seite Jesus Christus gemäß islamischen Quellen (Aussage des Propheten!) mitwirken wird.
Frau: Welche Rolle spielt die Frau im Islam?
Männer und Frauen sind gleichwertig, da sie derselben Spezies angehören. Daher werden im Koran beide zahlreich zeitgleich erwähnt: "muslimische Männer und muslimische Frauen" oder "fromme Männer und fromme Frauen". Männer und Frauen sind gleichwertig, aber sie haben unterschiedliche Natur. Daher haben sie islamisch gesehen unterschiedliche Aufgaben und Pflichten gemäß ihrer Natur. Eine Gleichmacherei stellt eine Diskriminierung eines der beiden dar. Während für Männer Gold und reine Seidekleidungen verboten ist, ist für Frauen diese erlaubt usw. Es ist ähnlich wie im Sport. Die Leistungsbewertung von Frauen und Männern wird unterschiedlich vorgenommen. Dieses stellt keine Diskriminierung eines der beiden dar, sondern ist ihrer Natur entsprechend. In der Analogie sind bei Ringkämpfen die Ringer in Gewichtsklassen kategorisiert. Auch dies ist keine Diskriminierung, sondern der Natur der Kämpfer entsprechend, d. h. auf ihre Gewichtunterschiede bezogen.
Hajj/Pilgerfahrt nach Mekka: Wann ist der Hajj bei Schiiten zu Ende?
Hajj, also Pilgerfahrt nach Mekka, ist eine religiöse Pflicht für Muslime, die einmal im Leben durchgeführt werden muss, wenn der Muslim gesundheitlich und finanziell dazu in der Lage ist. Dieser stellt eine abrahamitische Tradition dar. Es ist zweifelsohne eine islamische Tradition und nicht eine speziell schiitische. Sie wird im Koran angeordnet. Die Regelungen sind vom Propheten Muhammad (sas) selbst erläutert worden. Im Koran, Sure 5, Vers 3, heißt es: "Heute, vollende ich euch die Religion und erwähle euch den Islam als Religion". Demzufolge wird es nach dem Propheten keine Veränderung der Religion geben. Die Behauptung, Schiiten vollenden ihre Pilgerfahrt erst mit dem Besuch des Grabes Imam Hussains (as) in Karbala, ist eine klare Falschaussage, um zwischen Schiiten und anderen Muslimen einen Keil zu treiben. Zu Zeit des Propheten gab es keine Stadt Karbala, die ein Teil der Pilgerfahrt hätte werden können.
Koran: Haben die Schiiten einen anderen Koran (Qur'an)?
Diese Aussage gehört zu den Spaltungsversuchen der Ahlul-Bayt-Hasser. Wer so etwas behauptet, kennt weder den Koran noch die Realität. Überall auf der Welt kann man bei Schiiten den Koran erwerben und selbst vergleichen! Außerdem sagt der Koran, Sure 15, Vers 9: "Wir entsandten das Wort und Wir beschützen ihn". Gott spricht in Pluralis Majestatis, dass eine Verfälschung des Korans nicht zulassen wird. Daher kann es keinen zweiten Koran, von wem auch immer, geben! Bei Musḥaf-Fatima, das als Koran der Schiiten bezeichnet wird, handelt sich um Informationen, die der Engel Gabriel in der kurzen Zeit nach dem Martyrium des Propheten (sas) bis zu Märtyrertod Fatimas (sa), 75-90 Tage nach dem Propheten, ihr als Offenbarung gab. Diese Informationen sind an Imam Ali (as) weitergegeben und dann an die Imamen der Ahlul Bayt weiter vererbt. Musḥaf-Fatima ist heute in der Hand von Imam Mahdi (as), so wie das Original Tora (Tawrāt تورىة ) Moses und das Evangelium (Inğīl إنجيل ) Jesu (Frieden sei denen allesamt!).
Offenbarung: Kann Fatima (sa), Tochter des Propheten (sas), überhaupt eine Offenbarung erhalten, weil nur die Propheten eine Offenbarung erhalten?
Maryam (Maria, sa) Mutter des Propheten 'Īsā (Jesus, as) erhielt eine Offenbarung, indem der Engel Gabriel zu ihm entsandt wurde, um sie über ihre unberührte Schwangerschaft zu informieren (3. Sure, Vers 45) und die Engel sprachen mit Maria (sa, 3. Sure, Vers 42). In der Geschichte vom Propheten Moses (as) heißt es: "und Wir offenbarten/sprachen der Mutter Mose" (28. Sure, Qisas (die Geschichten), Vers 7); in der 16. Sure, Naḥl (die Biene) Vers 68 heißt es: "Dein Gebieter offenbarte der Biene...".
Man sieht, dass auch Nicht-Propheten die Offenbarung erhalten können. Keiner hat bisher je die Bienen als Propheten bezeichnet. Offenbarungen haben unterschiedliche Stufen und Qualität. Welche Stufe und Qualität ihre Heiligkeit Fatima (sa) die Offenbarung erhalten hat, können wir nicht beurteilen.
Salafisten: Was sind Salafisten?
Eine abgeirrte Sekte, die als eine islamisch-religiös formulierte Ideologie im Umlauf ist. Diese Gruppe betrachtet sich selbst als die einzige und wahrhaft rechtgeleitete. Dabei wird Toleranz gegenüber Andersdenkende ausdrücklich abgelehnt. Das aber widerspricht Koran und dem Propheten Muhammad (sas) in vielen ihrer Aussagen, die hier aus Platzgründen nicht aufgelistet werden. Es sei auf das Buch الوهابية في الميزان von Ayatullah Ja'far Sobhani verwiesen. Daher fällt es den meisten Muslimen schwer, diese Gruppe als islamisch zu betrachten, insbesondere weil die meisten Terroropfer weltweit, insbesondere in der islamischen Welt, gerade auf das Konto dieser Gruppe gehen. Die Gruppen ISIL (auch ISIS), al-Qaida (auch al-Kaida), Abu Sayaf auf den Philippinen, al-Shabab in Somali u.a. gehören dieser Ideologie an.
Terrorismus: Sind Muslime Terroristen oder sympathisieren sie mit diesen?
Das Wort Terrorismus stammt vom lateinischen Wort „terror“ mit der Bedeutung Schrecken, Gewaltausübung. Der Terrorismus ist ein Verhalten mittels Anwendung von Terror durch eine Person, Gruppierung oder einen Staat zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele. Er widerspricht dem Islam, da der Koran die Menschen in ihren Entscheidungen als frei bestimmt hat. In Sure 2, Vers 256, heißt es: "Es gibt keinen Zwang in der Religion". Politische Ziele sind bekanntlich tiefer eingestuft als die Religion selbst, da die Religion allumfassend als Lebensprogramm verstanden wird. Folglich kann kein Zwang im Politischen islamisch legitim sein, insbesondere wenn der Koran immer und immer wieder Unrecht verurteilt. Wer mit Mitteln des Terrors handelt oder dies befürwortet, ist islamisch gesehen abgeirrt, denn Terror ist ein absolutes Unrecht. Es ist allerdings zu beachten, dass Widerstand gegen Unrecht und Diktatur eine heilige Handlung darstellt, da es für die Errichtung der Gerechtigkeit notwendig ist. Dieser kann auf kultureller wie auch auf politischer Ebene stattfinden, wie z. B. während des zweiten Weltkrieges die mutigen und lebensgefährlichen Aktionen der Widerstandsgruppe "Weiße Rose" in München oder der Aufstand im Warschauer Ghetto als Beispiel des Überlebenskampfes gegen die Vernichtungsaktion der SS. Aber auch der Widerstand gegen eine Diktatur darf kein Element des Terrors beinhalten!
Der Islam versteht sich als ein Lebensprogramm für den Menschen, sowohl für das diesseitige Leben, als auch für das jenseitige Leben. Dieses muss dem zu Folge die Förderung des menschlichen Geistes beinhalten. Nur in einem gesunden, reinen Körper hat der Geist eine echte Chance seine wahre Potentiale zu entfalten, da der Körper das Gefäß für den Geist ist. Genauso wie ein verdrecktes Gefäß dazu führt, dass die Milch in ihm sauer wird, so wird auch der Geist in einem unreinen Körper Schaden von sich tragen. Die Reinheit des Körpers ist also notwendig. Dies kann erreicht werden, wenn der Körper von Verunreinigungen ferngehalten wird. Verunreinigungen sind auf der einen Seite hygienisch zu verstehen, wie die islamische Vorschrift Urin vom Körper mit Wasser weg zu spülen. Auf der anderen Seite können Verunreinigungen auch Dinge sein, die immateriell wirken, also den Geist beschmutzen. Daher gibt es in den islamischen Vorschriften fünf Kategorien von Handlungen:
Diese Einteilung betrifft allerdings nicht nur Handlungen, sondern gilt auch im Bezug auf die Ernährung. Daher gibt es ernährungstechnisch gesehen erlaubte Nahrung (ḥalāl) und verbotene Nahrung (ḥarām). Außerdem gibt es auch empfohlene Nahrung (mustaḥab) und als verwerflich eingestufte Nahrung (makrūh). Es ist zu betonen, dass die letzten Beiden dennoch als ḥalāl zu betrachten sind, weil sie nicht ausdrücklich verboten wurden.
Als ḥalāl sind also alle Nahrungsmittel zu verstehen, die nicht ausdrücklich als ḥarām (verboten) erklärt wurden.
Die bekanntesten im Islam als ḥarām eingestuften Lebensmittel nach der Lehre der Ahlul Bayt sind:
a) Das Fleisch aller Landraubtiere und Raubvögel,
b) Schweinefleisch,
c) das Fleisch und alle Teile eines Tieres, welches nicht nach islamischen Regeln geschlachtet wurde,
(Zu den islamischen Vorschriften des Schlachtens gehören u.a. das Schächten des Tieres im Namen Gottes, da es sich um ein höheres Tier handelt. Fische müssen nicht geschlachtet werden! Dabei dürfen keine Schwermetalle mit Ausnahme von Eisen zum Schächten verwendet werden.) Folglich sind Speck, häufig in Supppen, und Gelatine, in Gummibärchen, Kuchen, Pudding, manche Käsen, Fruchtjughurte und als Überzug für zuckrige Müslis, sind verboten.
d) alle alkoholischen Getränke, Ethylalkohol (Ethanol), Spirituosen und Eierlikör, Kirschwasser,
e) Muscheln,
f) alle Krabbenarten mit Ausnahme von Garnelen,
g) Fische ohne Schuppen wie z.B. Haie, Aale und Pangasius,
h) Kadaver aller erlaubten Säuger und Vögeln, die nicht durch das Schlachten starben,
i) alles, was als Unrein eingestuft ist wie z.B. Blut,
j) Käse enthalten zu Herstellung traditionell tierisches Lab, das aus den Mägen der Kälber gewonnen wird. Nach Fatwa (vereinfacht wiedergegeben) von Ayat. Khamenei und Ayat. Sistani ist die Verwendung möglich. Es gibt allerdings zunehmend mikrobielles Lab, das mittels Bakterien produziert wird, das man verwenden kann.
Schwierigkeiten entstehen, wenn Muslime in der heutigen modernen Zeit Fertigprodukte kaufen möchten, aber deren Zusammensetzung nicht vollständig bekannt ist oder diese mit verbotenen Substanzen hergestellt wurden, wie z.B. die Verwendung von Gelatine zu Klärung von Fruchtsäften. Die Gelatine wird heraus gefiltert, die Lösung bleibt wegen Kontakt unrein. Diese Gelatine wird aus Knochen gewonnen, häufig sogar aus Schwein.
Ein wichtiger Hinweis: Viele Firmen produzieren mittlerweile zunehmend vegane Lebensmittel. Das bedeutet dass sie keine tierischen Produkte verwenden, nicht einmal Honig oder Milchprodukte. Somit sind diese Fertigprodukte mit der Garantie der Firma versehen, was als ḥalāl eingestuft werden kann, WENN kein Alkohol beinhaltet ist. Alkohol ist nicht tierischen Ursprungs und KANN daher bei veganen Produkten vorkommen. Dieser Alkohol ist meist Teigwaren, Süßigkeiten oder manchen Zahnpasten als Konservierungsmittel beigefügt. Achtet daher dennoch auf die Inhaltsangabe, denn vegan bedeutet nicht automatisch ḥalāl!!! Das Label dazu ist folgendes:
Als vegetarisch bezeichnet man im Allgemeinen Lebensmittel, welche tierische Erzeugnisse wie Honig oder Milchprodukte enthalten, jedoch keinen Teil des Körpers des Tieres, also Fleisch, Fett, Knochen oder Gelatine. Das Label hier sieht wie folgt aus:
Also sollte man als bewusster Muslim zur Wahrung der Reinheit des Körpers die Inhaltsstoffe der Lebensmittel überprüfen. Alkohol kommt nicht überall vor, aber man kann es nicht ausschließen.
Es sind außerdem noch zwei wichtige Punkte anzumerken:
a) Inhaltsstoffe in einem Produkt, von denen besonders wenig vorhanden ist, müssen gesetzlich bedingt nicht erwähnt werden,
b) Mittel, die während des Prozesses verwendet werden, aber nach dem Prozess nicht mehr vorhanden sind, müssen nicht angegeben werden, so wie bei dem Beispiel der Klärung von Obstsäften mittels Gelatine. Hier wird die Gelatine wieder ausgesiebt. Durch den Kontakt mit dem Obstsaft ist der Saft islamisch gesehen aber nicht mehr rein, also verboten (ḥarām). Hier empfiehlt es sich, die Obstsäfte zu kaufen, die das Vegan-Siegel tragen. Dieses garantiert, dass Gelatine als ein tierisches Produkt nicht mit dem Saft in Berührung gelangt ist.
Einige FAQ zu Lebensmitteln:
a) Was sind E-Nummern? E-Nummern sind Abkürzungen von bestimmten Inhaltsstoffen nach EU-Norm. Diese können künstlich hergestellte Inhaltsstoffe oder natürliche Produkte sein. Die Liste der E-Nummern und Erläuterungen folgen Unten.
b) Was sind Triglyceride? Es sind große Moleküle aufgebaut aus Glycerin und Fettsäuren. Man nennt diese chemisch Esterverbindungen. Sie sind in der Natur als Öle (pflanzlisch) und Fette (tierisch) bekannt.
c) Was ist Alkohol und welcher ist problematisch? Alkohole sind Substanzen, die chemisch gesehen eine sog. Hydroxylgruppe tragen. Es gibt Alkohole, die nur eine solche Gruppe tragen, die man "einwertige" Alkohole nennt. Alle anderen Alkohole sind "mehrwertig", wie z.B. Glycerin. Unter den einwertigen Alkoholen ist nur das zweit einfachste Molekül, das Ethanol, auch Weingeist genannt, das Alkohol, um dem es geht. Dieses Ethanol kann künstlich hergestellt werden und wird bei verschiedenen Prozessen verwendet, u.a. als Lösungsmittel in Parfümen. Eine andere Methode ist die herkömmliche Gärung von Obstsäften, wie Traubensaft, aus dem Wein entsteht. Nach schiitischer Rechtsschule sind alle in Flüssigkeit durch Gärung gewonnenen Alkohole bzw. diese Getränke als unrein eingestuft und sind dementsprechend verboten (ḥarām). Ein Muslim darf niemals alkoholische Getränke zu sich nehmen. Ethanol, welches künstlich hergestellt wird, gilt zwar nicht als unrein, ist aber dennoch als Lebensmittel verboten. So gilt Parfüm nicht als unrein, aber man dürfte es nicht trinken. Genauso verhält es sich mit z.B. Getränken oder Lebensmitteln, denen künstliches Alkohol zugesetzt wird.
d) Was sind Geliermittel? Geliermittel sind Mittel, die man dem Produkt zufügt, um dieses zähflüssiger zu machen wie z.B. in Konfitüren. Man unterscheidet zwischen Geliermitteln tierischen Ursprungs, die durch das Auskochen von Knochen gewonnen wird, also Gelatine, und pflanzlichem Geliermitteln, wie Pektine (das sind Vielfachzucker, Polyuronide), z.B. Agar Agar oder Johannisbrotkernmehl.
Liste einiger Lebensmitteln, deren Angaben auf den Verpackungen nicht anzeigt, dass sie als verboten (ḥarām) eingestuft werden müssen.
(LINKHier klicken)
Fa. funny, Chipsfrisch, Paprika ungarisch: Das Aroma ist laut Firma aus Wild (vermutlich Speck des Wildschweins)
Fa. funny, Ofen Chips, Paprika: Das Aroma ist laut Firma aus Wild (vermutlich Speck des Wildschweins)
Fa. funny, Frit-Sticks, Paprika ungarisch: Das Aroma ist laut Firma aus Wild (vermutlich Speck des Wildschweins)
Fa. funny, Jumpys, Paprika ungarisch: Das Aroma ist laut Firma aus Wild (vermutlich Speck des Wildschweins)
Liste von Substanzen in Kosmetika, die ebenfalls als verboten (ḥarām), betrachtet werden müssen:
a) Fibrostimulin K: wird als Antifaltenwirkstoff verwendet; aus Kälberblut gewonnen.
b) Elastin: wird wegen straffenden Effektes in Cremen verwendet; aus der Nackensehne von Rindern gewonnen.
c) Gelatine: wird in Shampoos oder Gesichtsmasken verwendet; aus Knocken und Haut von Schwein/Rinder gewonnen.
d) Hyaluronsäure: dient als Feuchtigkeisspender; wird aus Hahnenkamen, aber auch biotechnisch hergestellt. Im ersten Falle ist es verboten (ḥarām).
e) Kollagen: in Anti-Aging-Cremes; aus Tiergewebe gewonnen.
E-Nummern:
Anmerkung:
1.) Diese Auflistung beinhaltet eine kurze Info und ob diese islamisch-rechtlich erlaubt bzw. verboten sind. Hier werden keine Äußerungen über mögliche gesundheitliche Aspekte gemacht.
2.) Alle in der Industrie getätigte Extraktionen (= Herauslösen eines Stoffes aus einer Gemenge) finden in der Regel statt mit Wasser, künstlicher Ethanol (Alkohol) oder Aceton. Diese Extraktionen sind heute für Herstellung von Aromen insbesondere unerlässlich.
3.) Einige der unten angeführten Substanzen werden inzwischen nicht bis gar nicht mehr verwendet. Wir listen die E-Nummern aber vollständigerweise auf, da sie nach wie vor zugelassen sind. Zu diesen gehören zum Beispiel die Azofarbstoffen in der Liste.
4.) Die Lebensmittelzusätze werden nach ihre Funktionalität eingestuft:
a) Antioxidationsmittel: Das sind Lebensmittelzusätze, die der in die Verpackung eindringenden Sauerstoff neutralisieren, damit das Lebensmittel nicht verdirbt.
b) Emulgatoren: Das sind Lebensmittelzusätze, die das Durchmischen von Wasser und Öle ermöglicht. Damit wird die Gemenge "homogenisiert".
c) Farbstoffe: Das sind Lebensmittelzusätze, die das Lebensmittel färbend frischer erscheinen lassen.
d) Geschmacksverstärker, Süßstoff: Das sind Lebensmittelzusätze, die das Geschmack intensivieren bzw. vorgeben, ohne die entsprechende Inhaltsstoffe wirklich zu beinhalten, vorhanden zu sein. Z.B. E621, zeigt Fleisch an, ohne Fleisch als Inhalt zu haben bzw. als größere Menge vorhanden zu sein.
e) Konservierungsstoffe: Das sind Lebensmittelzusätze, die meist durch antibiotische Wirkung das Lebensmittel länger haltbar machen.
f) Mehlverbesserer: Das sind Lebensmittelzusätze, die das Mehl für die Bearbeitung als Teig bzw. in dem Backvorgang Ziel gerichtet verändern.
g) Säuerungsmittel, Säureregulatoren: Das sind Lebensmittelzusätze, die den Säuregehalt des Lebensmittels einstellen.
h) Trennmittel: Das sind Lebensmittelzusätze, die verhindern, dass feste Bstandteile nicht an einder kleben, wie z.B. Käse- und Wurstscheiben.
i) Überzugsmittel: Das sind Lebensmittelzusätze, die der dekorativen Teil des Lebensmittels als Überzug betreffen.
j) Verdickungsmittel, Geliermittel: Das sind Lebensmittelzusätze, die zu Verdickung der dünnflüssigen Lebensmittel führen, wie z.B. Pektin bei Konfitüren. So fließen diese nicht mehr vom Brot runter.
k) Trinkwasseraufbereitung: Der Begriff erklärt sich von selbst.
5.) Die E-Nummer beziehen sich auf EU. Es können in Nicht-Länder ebenfalls erlaubt oder verboten sein. Mögliche Aktualisierung können uns entgehen und daher erhebt die Liste kein Anspruch auf Vollständigkeit.
E100 - E199:
Gelbwurzel, Curcuma; Farbstoff ; ist pflanzlich als gelber Farbstoff verwendet. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Margarine, Teigwaren, Kartoffelflocken, Reis- und Fertiggerichte, Konfitüre oder Senf.
E101: Riboflavin;
Es ist Vitamin B2, früher Vitamin G genannt; Farbstoff (gelb), Vitamin; wird heute synthetisch, auch gentechnisch, produziert. Früher aus Molke, Hefe; wegen der Herstellung aus Molke trug es früher den Namen Lactoflavin. ==> erlaubt, ḥalāl
E101a: Lactoflavinphosphatester;
Farbstoff (gelb); es wird aus E101 und Phosphorsäure (=Orthophosphorsäure) hergestellt und ist ein gelber Farbstoff. ==> erlaubt, ḥalāl
E102: Tartrazin;
auch Hydrazingelb; Farbstoff (gelb); ein synthetischer Azofarbstoff. Ausgangsstoff ist Erdöl. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Brause(-pulver), Schmelzkäse, Fleisch- und Fischersatzprodukte, Speiseeis, Pudding und Desserts, Kuchen, Kekse, Süßwaren, Senf- und Würzsoßen, Nahrungsergänzungsmittel.
E104: Chinolingelb;
Farbstoff (gelb); synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Brause(-pulver), Schmelzkäse, Fleisch- und Fischersatzprodukte, Speiseeis, Pudding und Desserts, Kuchen, Kekse, Süßwaren, Senf- und Würzsoßen, Nahrungsergänzungsmittel.
E110: Sunsetgelb FCF;
auch Gelborange S; Farbstoff (orange); synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Konfitüren, Marmeladen und Fruchtzubereitungen, Süßwaren, Pudding, Desserts, Knabberartikeln, Kuchen, Keksen, Senf.
E120: Cochenille, echtes Karmin;
auch Karminsäure; Farbstoff (rot); tierisch, wird aus getrockneten weiblichen mexikanischen Schildläusen extrahiert. ==> nach Fatwā aus dem Jahr 2019 erlaubt, ḥalāl (Quelle: Radio Iran: "Nachrichten aus dem Hawza")
Anwendung: Konfitüren, Marmeladen und Fruchtzubereitungen, Süßigkeiten, Wurst und rot geäderten Käse.
E122: Azorubin;
auch Carmoisin; Farbstoff (rot); wie aus dem namen erkennbar ein künstlicher Azofarbstoff herstellt aus Erdöl. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Senf, Knabberartikeln, Fleisch- und Fischersatzprodukten aus pflanzlichem Eiweiß, Süßwaren, Konfitüren, Fruchtzubereitungen und Nahrungsergänzungsmitteln.
E123: Amaranth;
Farbstoff (rot); wie aus dem namen erkennbar ein künstlicher Azofarbstoff herstellt aus Erdöl. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaviar.
E124: Ponceau R;
auch Cochenillerot A; Farbstoff (rot); wie aus dem namen erkennbar ein künstlicher Azofarbstoff herstellt aus Erdöl. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: essbare Käserinden, Wursthüllen, Soßen, Würzmittel, Fleisch- und Fischersatzprodukte, Süßwaren, Desserts, Kuchen, Kekse und Knabberartikel.
E127: Erythrosin;
Farbstoff (rot); synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Cocktailkirschen, kandierte Kirschen, Obstsalat mit Kirschanteil.
E129: Allurarot AC;
Farbstoff (rot); wie aus dem namen erkennbar ein künstlicher Azofarbstoff herstellt aus Erdöl. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Würstchen und Hackfleisch mit Getreideanteil, Brause, Sirup, Fleisch- und Fischersatzprodukte, Pudding, Süßwaren, oder Knabberartikeln.
E131: Patentblau;
Farbstoff (blau); synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: essbaren Überzügen für Käse und Wurst, Süßigkeiten, Kuchen, Kekse, Desserts.
E132: Indigotin;
auch Indigokarmin; Farbstoff (blau); synthetisch. Früher aus Pflanzen hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Süßwaren, Kuchen, Kekse, Speiseeis, Desserts.
E133: Brillantblau FCF;
Farbstoff (blau); synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: essbare Überzüge für Käse und Wurst, Süßigkeiten, Kuchen, Kekse, Desserts.
E140: Chlorophylle a+b;
auch Chlorophylline; Farbstoff (grün); aus Pflnazen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Süßwaren und Kaugummi, Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Limonaden, bestimmten Käsesorten.
E141: Chlorophyllin;
auch Na-,Cu-Chlorophyllin; Farbstoff (grün); der aus Pflanzen gewonnenen E140 wird mit Kupferatomen versetzt. Es enstehen neue Kupferkomplexe. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Süßwaren und Kaugummi, Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Limonaden, bestimmten Käsesorten.
E142: Grün S;
Farbstoff (grün); synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Süßwaren, Speiseeis und Desserts.
E150a: Caramel;
Farbstoff (braun); pflanzlich, einfacher Zuckerkulör. Zucker wird beim Erhitzen braun. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Cola, Süßwaren, Essig, Frühstücksgetreideprodukten und Malzbrot.
E150b: Sulfitlaugenzuckerkulör;
Farbstoff (braun); künstlich aus Behandlung von Zuckerkulör E150a mit Laugen und Sulfitverbindung. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Cola, Süßwaren, Essig, Frühstücksgetreideprodukten und Malzbrot.
E150c: Ammoniakzuckerkulör;
Farbstoff (braun); künstlich aus Behandlung von Zuckerkulör E150a mit Ammoniak. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Cola, Süßwaren, Essig, Frühstücksgetreideprodukten und Malzbrot.
E150d: Ammonsulfitzuckerkulör;
Farbstoff (braun); künstlich aus Behandlung von Zuckerkulör E150a mit Ammoniumsulfit. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Cola, Süßwaren, Essig, Frühstücksgetreideprodukten und Malzbrot.
E151: Brillantschwarz BN;
auch Schwarz PN; Farbstoff (schwarz); synthetischer Azofarbstoff aus Erdöl. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Süßwaren, Fischrogenerzeugnissen, Fleisch- und Fischersatzprodukten und Würzsoßen.
E153: Carbo medicinalis;
Farbstoff (schwarz); medizinische Pflanzenkohle. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Dragees, Käseumhüllungen.
E154: Braun FK;
Farbstoff (braun); synthetischer Azofarbstoff. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich in geräucherten Heringen aus England (Kippers).
E155: Braun HT;
Farbstoff (braun); synthetischer Azofarbstoff. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kuchen, Keksen, Soßen, Speiseeis und Würzmitteln.
E160a: Carotin;
Farbstoff (orange); Carotine sind eine Klasse der natürlichen Farbstoffe, die Carotinoide. Eines derer, Beta-Carotin, auch Pro-Vitamin A ist ein natürlicher oranger Farbstoff, der auch synthetisch hergestellt wird, neuerdings auch biotechnisch. Die Orange- bzw. Rotfärbung bei Paprika, Krebse und Karotte stammt vom Carotinfarbstoffe. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel zugelassen, vor allem in Margarine, Butter, Käse, Speiseeis und Desserts.
E160b: Annato;
auch Bixin, Norbixin; Farbstoff (orange); extrahiert aus Annatostrauch (Orleanstrauch) aus Brasilien und Peru. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Desserts, Gebäck, Käse, Speiseeis, essbaren Käse- und Wursthüllen.
E160c: Capsanthin/Capsorubin;
Farbstoff (orange); das ist Paprikaextrakt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel ohne Einschränkung zugelassen. Eingesetzt wird Capsanthin in Süßwaren, Suppen, Soßen, Dressings, Mayonnaise, Käse, Wurst- und Fleischwaren.
E160d: Lycopin;
Farbstoff (rot); pflanzlich, aus Tomatenschalen extrahiert wird. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: aromatisierter Schmelzkäse, Soßen und Würzmittel, Fleisch- und Fischersatzprodukte sowie Fisch- und Krebstierpasteten.
E160e: Beta-apo-8'-Carotinal (C30);
auch 8′-Apo-β-caroten-8′-al, Farbstoff (orange); ist ein natürlicher Farbstoff, das u.a. bei Mandarinen vorkommt. Der Farbstoff ist ein Carotinoid und wird synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: nur für bestimmte Lebensmittel, Soßen, Würzmittel, Süßwaren und Desserts.
E161b: Lutein;
Farbstoff ; aus den Blättern von Brennessel, Algen, Halfagras. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: nur für bestimmte Lebenmittel, Soßen, Würzmitteln, Süßwaren, Kuchen.
E161g: Canthaxanthin;
Farbstoff (gelborange); in Pfifferlingen vorkommend. Heute künstlich synthetihiert im Handel. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: nur für die französische Wurstsorte Saucisses de Strasbourg.
E162: Beetenrot;
Betanoin; Farbstoff (rot); pflanzlich, Extrakt aus der Roten Beete. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, insbesondere Speiseeis, Fruchtjoghurt, Desserts, Kaugummi, Soßen, Suppen und Frühstücksgetreideflocken.
E163: Anthocyane;
Farbstoff (dunkelblau); natürlicher pflanzlischer Farbstoff. Herstellung aus Extraktion der Obstabfällen wie z.B. Weintraubenrückstände nach dem Keltern. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel zugelassen, vorallem Frühstücksgetreideflocken, Konfitüren, Gelees und Getränken.
E170: Calciumcarbonat;
Farbstoff (weiß); chemische Formel: CaCO3, auch Kreide und Marmorstein, natürliches Mineral als weißer Farbstoff, Trennmittel, Füllstoff und Säureregulator sowie Backmittel. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: allgemein zugelassen, insbesondere vorkommend in Backmitteln, Kaugummi und Beikost für Kleinkinder.
E171: Titandioxid;
Farbstoff (weiß); chemische Formel: TiO2, natürliches Mineral als weißer Farbstoff. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: allgemein zugelassen, insbesondere zu finden in Dragees, Kaugummis und Überzügen.
E172: Eisenoxid & Eisenhydroxid;
Farbstoff (gelblich bis rot); chemische Formel: Fe3O2 & Fe(OH)3. Natürlicher Urprung aus Mineralien. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Dragees, Überzügen, Oliven und Käserinden.
E173: Aluminium;
Farbstoff ; chemisches Symbol: Al; silberglänzendes Metall als Farbstoff, das über Elektrolyse aus Bauxit hergestellt wird. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich, um Überzüge von Zuckerwaren, Kuchen oder feinen Backwaren zu dekorieren.
E174: Silber;
Farbstoff ; chemisches Symbol: Ag; Silberfarbenes Metall als Farbstoff. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich zugelassen, um Überzüge von Süßwaren, Verzierungen von Pralinen und Liköre zu dekorieren.
E175: Gold;
Farbstoff ; chemisches Symbol: Au; natürliches goldgelbes Metall als Farbstoff. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich zugelassen, um Überzüge von Süßwaren, Verzierungen von Pralinen zu dekorieren.
E180: Litholrubin BK;
auch Rubinpigment; Farbstoff (rot); synthetischer Azofarbstoff. Als Ausgangsmaterial wird Erdöl verwendet. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich für (essbare) Käserinde zugelassen.
E200 - E299:
E200: Sorbinsäure;
Konservierungsmittel ; unterbindet das Wachstum von Bakterien und Schimmel. Kommt in Preiselbeeren vor und wird heute synthetisch hegestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: zugelassen in festgelegten Mengen, insbesondere für Trockenfrüchte, abgepackten und geschnittenen Käse, Schmelzkäse, Margarine, abgepacktes Brot & Backwaren, Fleisch-, Fisch- und Meerestierersatzprodukte.
E202: Kaliumsorbat;
Konservierungsmittel; das Kaliumsalz der Sorbinsäure E200. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E200.
E203: Calciumsorbat;
Konservierungsmittel; das Calciumsalz der Sorbinsäure E200. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E200.
E210: Benzoesäure;
Konservierungsmittel; synthetisch hergestellt; kommt auch natürlich in Heidelbeeren, Preiselbeeren, Honig, Joghurt, Sauermilch und Käse vor. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in bestimmten Mengen u.a zuckerreduzierte Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Fleisch-/Fischgelees (Aspik) und Oliven zugelassen.
E211: Natriumbenzoat;
Konservierungsmittel; das Natriumsalz der Benzoesäure E210. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E210.
E212: Kaliumbenzoat;
Konservierungsmittel; das Kaliumsalz der Benzoesäure E210. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E210.
E213: Calciumbenzoat;
Konservierungsmittel; das Calciumsalz der Benzoesäure E210. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausiehe E210.
E214: Ethyl-p-hydroxybenzoat;
ein PHB-Ester (4-Hydroxybenzoesäureethylester) auch Ethlyparaben; Konservierungsmittel; synthetisch hergestellt aus der Benzoesäure E210. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in bestimmten Mengen für Gelatineüberzüge von getrockneten Fleischwaren, Knabbererzeugnissen aus Getreide bzw. Kartoffeln, Soßen, Feinkostsalate und Süßwaren.
E215: Natriumethyl-p-hydroxybenzoat;
Konservierungsmittel; synthetisch hergestellt aus der Benzoesäure E210. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E214.
E218: Methyl-4-hydroxybenzoat;
ein PHB-Ester; Konservierungsmittel; synthetisch hergestellt aus der Benzoesäure E210. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E214.
E219: Natriummethyl-p-hydroxybenzoat;
Konservierungsmittel; synthetisch hergestellt aus der Benzoesäure E210. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E214.
E220: Schwefeldioxid;
Antioxidation- und Konservierungsmittel; chemische Formel: SO2; synthetisch hergestellt durch Oxidation von sulfidhaltigen Erzen oder elementarem Schwefel. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Stärke, Chips, weiße getrocknete/tiefgefrorene Gemüsesorten, getrocknete Tomaten, Trockenfrüchten, Fleisch-& Fisch-& Meerestierersatzprodukten. Bei Lebensmitteln mit hohem Vitamin B1-Gehalt (Thiamin), also Getreideerzeugnissen, Milcherzeugnissen, Fruchtsaft, Fleischwaren darf kein E220 eingesetzt werden, weil E220 Vitamin B1 zerstört.
E221: Natriumsulfit;
Antioxidation- und Konservierungsmittel; chemische Formel: Na2SO3, synthetisch hergestelltes Natriumsalz der schwefeligen Säure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E220.
E222: Natriumhydrogensulfit;
Antioxidation- und Konservierungsmittel; chemische Formel: NaHSO3, ein synthetisch hergestelltes saures Natriumsalz der schwefeligen Säure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E220.
E223: Natriumdisulfit;
auch Natriummetabisulfit; Antioxidation- und Konservierungsmittel; chemische Formel: Na2S2O5, synthetisch hergestelltes Natriumsalz der Dischwefligen Säure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E220.
E224: Kaliummetabisulfit;
Antioxidation- und Konservierungsmittel; chemische Fomel: K2S2O5, synthetisch hergestelltes Kaliumsalz der Dischwefligen Säure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E220.
E226: Calciumsulfit;
Antioxidation- und Konservierungsmittel; chemische Formel: CaSO3; synthetisch hergestelltes Calciumsalz der schwefeligen Säure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E220.
E227: Calciumhydrogensulfit;
Antioxidation- und Konservierungsmittel; chemische Formel: Ca(HSO3)2; ein synthetisch hergestelltes saures Calciumsalz der schwefeligen Säure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E220.
E228: Kaliumhydrogensulfit;
Antioxidation- und Konservierungsmittel; chemische Formel: KHSO3, ein synthetisch hergestelltes saures Natriumsalz der schwefeligen Säure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E220.
E234 Nisin;
Konservierungsmittel; wird von Milchsäurebakterium Lactococcus lactis produziert. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in begrenzten Mengen ausschließlich zugelassen für Schmelzkäse, gereiften Käse, Mascarpone, Gries- und Tapiokapudding, Clotted cream.
E235: Natamycin;
Konservierungsmittel; Herstellung biotechnisch mittels der Streptomyces-Pizkulturen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in begrenzten Mengen nur für nicht zum Verzehr geeigneter Oberflächen von Hart- und Schnittkäse, getrockneten und gepökelten Würsten.
E236: Ameisensäure;
auch Methansäure; Konservierungsmittel; ist die einfachste Carbonsäure; das in Brenneseln und Honig vorkommt; synthetisch hergestellt aus Natriumsalz der Säure, E237, das vorher aus Natriumhydroxid und Kohlendioxid hergestellt wird. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: In EU nicht mehr erlaubt, nur in Kosmetika und Tierfutter ; in der Schweiz noch erlaubt
E239: Hexamethylentetramin;
auch Urotropin; Konservierungsmittel, Komplexbildner; synthetisch hergestellt aus Formaldehyd und Ammoniak in wässriger Lösung. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: nur für die italienische Käsesorte Provolone zugelassen.
E242: Dimethyldicarboant;
Konservierungsmittel; synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für nichtalkoholischen, aromatisierten Getränken und flüssigen Teekonzentraten.
E249: Kaliumnitrit;
Konservierungsmittel; chemische Formel: KNO2; synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich in Pökelsalz in festgelegten Mengen für Fleischerzeugnissen.
E250: Natriumnitrit;
auch Nitritpökelsalz; Konservierungsmittel; chemische Formel: NaNO2; synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich in Pökelsalz in festgelegten Mengen für Fleischerzeugnissen.
E251: Natriumnitrat;
Konservierungsmittel; synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: darf nur bei Trockenpökelwaren eingesetzt werden. Ferner bei der Herstellung von eingelegten Heringen, sowie Hart- und Schnittkäse.
E252: Kaliumnitrat;
Konservierungsmittel; synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E251.
E260: Essigsäure;
Konservierungs- & Säurungsmittel; Traditionell wird Essig durch Acetobacter-Bakterien bei der Fermentation von Zucker zu Ethanol in Essigsäure umgewandelt. Industriell wird aber Essigsäure durch Oxidation von Acetaldehyd hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel.
E261: Kaliumacetat;
Konservierungsmittel, Säureregulator, Stabilisator, Trägerstoff; Kaliumsalz der Essigsäure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, häufig in Gemüse-, Fischkonserven, Fischmarinaden, Weißbrot, Säuglingsbeikost, Mozzarella, Molkenkäse.
E262: Natriumacetat;
Konservierungsmittel, Säureregulator, Stabilisator, Trägerstoff; Natriumsalz der Essigsäure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, häufig in Gemüse-, Fischkonserven, Fischmarinaden, Weißbrot, Säuglingsbeikost, Mozzarella, Molkenkäse.
E263: Calciumacetat;
Festigungsmittel, Konservierungsmittel, Säureregulator, Stabilisator, Trägerstoff; Calciumsalz der Essigsäure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, häufig in Gemüse-, Fischkonserven, Fischmarinaden, Weißbrot, Säuglingsbeikost, Mozzarella, Molkenkäse.
E270: Milchsäure;
Konservierungs-, Säurungsmittel; biotechnisch mit Hilfe von Milchsäurebakterien (Lactobacillales) in Stärkelösung hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, häufig in Süßwaren, Sauerkonserven, Feinkostsalaten, Fruchtnektaren.
E280: Propionsäure;
Konservierungsmittel; synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in definierten Mengen nur für industriell hergestellten Backwaren, abgepacktem Brot, Aufbackbrot.
E281: Natriumpropionat;
Konservierungsmittel; synthetisch hergestellt aus Propionsäure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E280.
E282: Calciumpropionat;
Konservierungsmittel; synthetisch hergestellt aus Propionsäure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E280.
E283: Kaliumpropionat;
Konservierungsmittel; synthetisch hergestellt aus Propionsäure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E280.
E284: Borsäure;
Konservierungsmittel; synthetisch hergestellt aus dem Mineral Borax, Na2B4O7*10H2O, und Mineralsäuren. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: wegen Ansammlung im Körper und schweren Abbau, nur in sehr geringem Maße in Kaviar erlaubt.
E285: Natriumtetraborat;
auch Borax; ; Konservierungsmittel; gewonnen aus dem natürlich vorkommenden Mineral. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E284.
E290: Kohlendioxid;
Backtriebs-, Konservierungsmittel, Treibgase, Packgase, Säurungsmittel; mit Wasser reagiert es zu Kohlensäure, aus verschiedenen natürlichen Quellen gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: als Verpackungsgas mit Stickstoff. Ferner in Mineralwasser, Erfrischungsgetränken, Snackprodukten.
E296: Äpfelsäure;
Säurungsmittel; biotechnisch mit Bakterien gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, besonders in Konfitüre, Marmelade, Gelee, Obst- und Gemüsekonserven, Säften, Erfrischungsgetränken.
E297: Fumarsäure;
Säurungsmittel; biotechnisch mit Schimmelpilzen aus Stärke gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in definierten Grenzen, nur für Desserttrockenpulver, Instantpulver für Fruchtgetränke, aromatisierte Tees, Kaugummi, Überzüge/Füllungen für Kuchen, Kekse, Gebäck.
E300 - E399:
E300: L-Ascorbinsäure;
auch bekannt als Vitamin C, Antioxidations-, Säurungsmittel; wird heute künstlich in sog. Reichenstein-Synthese hergestellt. Biotechniches Verfahren ersetzt immer mehr die chemische Synthese. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, besonders in Obst- und Gemüsekonserven, Fruchtsäften, Fruchtnektaren, Konfitüre, Gelee, Marmelade, Fleisch- und Wurstwaren, Brot, Backwaren.
E301: Natriumascorbat;
Antioxidations-, Säurungsmittel; Natriumsalz der Ascorbinsäure E300 aus Nautralisationsreaktion gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E300.
E302: Calciumascorbat;
Antioxidations-, Säurungsmittel; Calciumsalz der Ascorbinsäure E300 aus Nautralisationsreaktion gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E300.
E304: Ascorbylpalmitat;
auch Ascorbylstearat; Antioxidationsmittel, Emulgator, Stabilisator; synthetisch hergestellt; Fettsäureester der Ascorbinsäure E300. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: allgemein für alle Lebensmittel, besonders in Speiseölen, Mayonnaise, Brat- und Backfetten, Fleisch- und Wurstwaren, Trockenmilcherzeugnissen, Säuglingsanfangsnahrung.
E306: Tocopherole;
Antioxidationsmittel; Tocopherole werden aus Sojaöl sowie aus Mais, Baumwollsamen gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, besonders in Desserts, Dresssings, Speisefetten und -ölen, Brat- und Backfetten, Kaugummi und Säuglingsanfangsnahrung.
E307: Alpha-Tocopherol;
Antioxidationsmittel; Tocopherole werden aus Sojaöl sowie aus Mais, Baumwollsamen gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E306.
E308: Gamma-Tocopherol;
Antioxidationsmittel; Tocopherole werden aus Sojaöl sowie aus Mais, Baumwollsamen gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E306.
E309: Delta-Tocopherol;
Antioxidationsmittel; Tocopherole werden aus Sojaöl sowie aus Mais, Baumwollsamen gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E306.
E310: Propylgallat;
Antioxidationsmittel; aus von Galläpfel bzw. Eichenrinde gewonnen Gallussäure in Reaktion mit Propanol. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: erlaubt für fetthaltige Lebensmittel, besonders in Backwaren, Trockensuppen, Würzmitteln, Knabbererzeugnissen aus Getreide, Kaugummi. Ferner Imprägnierung (= durchtränken) von Verpackungen der fetthaltigen Lebensmittel.
E315: Isoascorbinsäure;
Antioxidationsmittel, Komplexbildner; synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: nur zugelassen für wärmebehandelte Sahne, getrockneten/gefrorenen Fisch mit roter Haut, konservierte Fischerzeugnisse, konservierte Fleischerzeugnisse.
E316: Natriumisoascorbat;
Antioxidationsmittel, Komplexbildner; synthetisch hergestellt in Neutralisationsreaktion von Isoascorbinsäure E315. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E315.
E320: Butylhydroxianisol (BHA);
Antioxidationsmittel; synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E315.
E321: Butylhydroxitoluol (BHT);
Antioxidationsmittel; synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E315.
E322: Lecithine;
Antioxidationsmittel, Emulgator, Schaumverhüter, Stabilisator; durch Auspressen wird Sojaöl aus Soja gewonnen und anschließend durch Wasserdampf das Lecithine herausgelöst. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in Margarine, Mayonnaise, Kuchen, Keksen, Blätterteiggebäck, Instantpulver für Milch- und Kakaogetränke, Schokoladenerzeugnissen, Säuglingsnahrung.
E325: Natriumlactat;
Festigungssmittel, Säureregulator, Schaumverhüter, Schmelzsalz; Natriumsalz der Milchsäure E270, das durch eine Neutralisationsreaktion erzielt wird. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: allgemein zugelassen, häufig in Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Fleischwaren, Weißbrot.
E326: Kaliumacetat;
Festigungssmittel, Säureregulator, Schaumverhüter, Schmelzsalz; Kaliumsalz der Milchsäure E270, das durch eine Neutralisationsreaktion erzielt wird. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E325.
E327: Calciumlactat;
Festigungssmittel, Säureregulator, Schaumverhüter, Schmelzsalz; Calciumsalz der Milchsäure E270, das durch eine Neutralisationsreaktion erzielt wird. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E325.
E330: Zitronensäure;
Antioxidationsmittel, Komplxbildner, Säurungsmittel; biotechnologisch mit Hilfe von Schimmelpilzkuturen, Aspergillus niger, in Melasse produziert. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, besonders häufigin Süßwaren, Speiseeis, Desserts, Erfrischungsgetränken, Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Fruchtsäften und -nektaren, Käse- und Fleischprodukten, Teigwaren.
E331: Natriumcitrate;
dazu gehören Mononatrium-, Dinatrium- und Trinatriumcitrat; Komplexbildner, Säurungsmittel, Säureregulator, Schmelzsalz, Stabilisator; Natriumsalze der Zitronensäure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: häufig in Kondens- und Trockenmilch, geschnittenem verpackten Obst, Gemüse, Kartoffeln, Obst- und Gemüsekonserven, Süßwaren- und Desserts und Fleischprodukten.
E332: Kaliumcitrat;
Komplexbildner, Säurungsmittel, Säureregulator, Schmelzsalz, Stabilisator; Kaliumsalz der Zitronensäure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E331.
E333: Calciumcitrat;
Komplexbildner, Säurungsmittel, Säureregulator, Schmelzsalz, Stabilisator; Calciumsalze der Zitronensäure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E331.
E334: L(+)-Weinsäure;
Komplexbildner, Säurungsmittel;Weinsäure kommt in der Weintraube vor. Aus Weintrauben gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in Frucht- und Gemüsesäften, Erfrischungsgetränken, Obst- und Gemüsekonserven, Marmelade, Konfitüre, Gelee, Gelierzucker, Getränke- und Brausepulver.
E335: Natriumtartrate;
dazu gehören Mononatrium- und Dinatriumtartrate; Backtriebmittel, Komplexbildner, Säurungsmittel, Säureregulator, Stabilisator; Natriumsalz der Weinsäure. ==> erlaubt, ḥalāl, wenn die Oberfläche des Weinsteins mit Kurr-Wasser gespült wird.
Anwendung: für alle Lebensmittel zugelassen, besonders in Frucht- und Gemüsesäften, Erfrischungsgetränken, Obst- und Gemüsekonserven, Marmelade, Konfitüre und Gelee.
E336: Kaliumtartrate;
dazu gehören Monokalium- und Dikaliumtartrat; Backtriebmittel, Komplexbildner, Säurungsmittel, Säureregulator, Stabilisator; auch Weinstein genannt, Kaliumsalz der Weinsäure. Weinstein bildet sich während der Weinherstellung vor. ==> erlaubt, ḥalāl, wenn die Oberfläche des Weinsteins mit Kurr-Wasser gespült wird.
Anwendung: siehe E335.
E337: Kaliumnatriumtartrate;
Backtriebmittel, Komplexbildner, Säurungsmittel, Säureregulator, Stabilisator; auch Weinstein genannt, Kaliumsalz der Weinsäure. Weinstein bildet sich während der Weinherstellung vor. ==> erlaubt, ḥalāl, wenn die Oberfläche des Weinsteins mit Kurr-Wasser gespült wird.
Anwendung: siehe E335
E338: Orthophosphorsäure;
Komplexbildner, Säureregulator, Säurungsmittel, Schmelzsalz; aus Phosphatminerale, zumeist Apatit Ca5(PO4)3X, in der Reaktion mit Schwefelsäure hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: nur für bestimmte Lebensmittel zugelassen: Erfrischungsgetränke, Sportlergetränke, Sahneerzeugnisse, Milchpulver, Kaffeeweißer, Milchgetränke.
E339: Natriumphosphate;
dazu gehören Mononatrium-, Dinatrium- und Trinatriumphosphat; Antioxidationsmittel, Backtriebmittel, Festigungsmittel, Komplexbildner, Säurungsmittel, Säureregulator, Schmelzsalz, Trennmittel; aus Orthophosphorsäure E338 hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E338.
E340: Kaliumphosphate;
dazu gehören Monokalium-, Dikalium- und Trikaliumphosphat; Antioxidationsmittel, Backtriebmittel, Festigungsmittel, Komplexbildner, Säurungsmittel, Säureregulator, Schmelzsalz, Trennmittel; aus Orthophosphorsäure E338 hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E338.
E341: Calciumphosphate;
dazu gehören Monocalcium-, Dicalcium- und Tricalciumphosphat; Antioxidationsmittel & Backtriebmittel & Festigungsmittel & Komplexbildner & Säurungsmittel & Säureregulator & Schmelzsalz & Trennmittel; aus Orthophosphorsäure E338 hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E338.
E343: Magnesiumphosphate;
dazu gehören Monomagnesium-, Dimagnesiumphosphat; Antioxidationsmittel, Backtriebmittel, Festigungsmittel, Komplexbildner, Säurungsmittel, Säureregulator, Schmelzsalz, Trennmittel; aus Orthophosphorsäure E338 hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E338.
E350: Natriummalat & Natriumhydrogenmalat;
Säureregulator; synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: alle Lebensmittel, besonders in Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Limonen- und Zitronensaft, Obst- und Gemüsekonserven.
E351: Kaliummalat;
Säureregulator; synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E350.
E352: Calciummalat & Calciumhydrogenmalat;
Säureregulator, Schaumverhüter; synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E350.
E353: Metaweinsäure;
Säureregulator, Stabilisator; aus Weinstein hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl, wenn die Oberfläche des Weinsteins mit Kurr-Wasser gespült wird.
Anwendung: nur für Wein.
E354: Calciumtatrat;
Backtriebmittel, Festigungsmittel, Komplexbildner, Säurungsmittel, Säureregulator; aus Weinsäure hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, häufig in Frucht- und Gemüsesäften, Erfrischungsgetränken, Obst- und Gemüsekonserven, Marmelade, Konfitüre, Gelee.
E355: Adipinsäure;
auch Hexandisäure; Geschmacksverstärker, Säureregulator, Säurungsmittel; synthetisch durch Oxidation von Cyclohexen oder Cyclohexanol mit Kaliumpermanganat oder Salpetersäure gewonnen. Natürlich vorkommend in Zuckerrübe und Rote Beete. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: nur für Füllungen von Gebäck, Überzüge für Süßwaren, Desserts, Getränkepulver, Trockendessertpulver.
E356: Natriumadipat;
Geschmacksverstärker, Säureregulator; synthetisch hergestellt aus Neutralisationsreaktion. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E355.
E357: Kaliumadipat;
Geschmacksverstärker, Säureregulator; synthetisch hergestellt aus Neutralisationsreaktion. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E355.
E363: Bernsteinsäure;
Säurungsmittel; synthetisch aus Maleinsäure E296 oder Fumarsäure E297 bzw. biotechnolgisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: nur für Suppen, Brühen, Getränkepulver und Desserts zugelassen.
E380: Triammoniumcitrat;
Komplexbildner, Säureregulator, Stabilisator, Schmelzsalz; synthetisch aus Citronensäure E330. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, besonders in Konfitüre, Marmelade, Gelee, Obst- und Gemüsekonserven, Süßwaren, Desserts, Fleischprodukten, Gelierzucker.
E385: Calciumdinatriumethylen-diamintetraacetat (Calciumdinatrium-EDTA);
Antioxidationsmittel, Komplexbildner; Chemische Herstellung. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: nur für emulgierte Soßen, Konserven von Hülsenfrüchten, Pilzen, Artischocken, Weich- und Krebstieren.
E400 - E499:
E400: Alginsäure;
Gelier-, Überzugs- und Verdickungsmittel; Herstellung durch Herauslösung mittels Soda aus den Zellwänden der Braunalge. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, häufig in Puddingpulver, Desserts, Konfitüre, Marmelade, Gelees, Füllungen für Backwaren, kalorienreduzierter Sahne, Speiseeis, Fleischgelees (Aspik).
E401: Natriumalginat;
Gelier-, Überzugs- und Verdickungsmittel; synthetisch aus Alginsäure E400. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E400.
E402: Kaliumalginat;
Gelier-, Überzugs- und Verdickungsmittel; synthetisch aus Alginsäure E400. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel.
E403: Ammoniumalginat;
Gelier-, Überzugs- und Verdickungsmittel; synthetisch aus Alginsäure E400. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel.
E404: Calciumalginat;
Gelier-, Überzugs- und Verdickungsmittel; synthetisch aus Alginsäure E400. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: aus siehe E400.
E405: Propylenglykolalginat;
Emulgatoren, Stabilisator, Verdickungsmittel; synthetisch aus Alginsäure E400. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, häufig in Wassereis, Soßen, Kaugummi.
E406: Agar-Agar;
Füllstoff, Gelier- und Verdickungsmittel; wird mit Wasser aus den Zellwänden der Meeresrotalgen gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, häufig in Konfitüren, Marmelade, Gelee, Süßwaren, Joghurt, Würzzubereitungen, Überzügen für Fleischerzeugnisse.
E407: Carrageen;
Gelier-, Verdickungsmittel; wird mit synthetischem Alkohol aus den Zellwänden der Meeresrotalgen gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, häufig in Süßigkeiten, Ketchup, Soßen, Eiscreme, Pudding- und Dessertpulver, Trockenmilch- und Dickmilcherzeugnissen, wärmebehandelter Sahne.
E407a: Verarbeitete Eucheuma-Algen;
Gelier-, Verdickungsmittel; pflanzlich. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E407.
E410: Johannisbrotkernmehl;
Füllstoff, Gelier- und Verdickungsmittel; wird aus den Samen des Johannisbrotkernbaumes gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, häufig in Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Backwaren, Obst- und Gemüsekonserven, Speiseeis, Milchmischgetränken.
E412: Guarkernmehl;
Füllstoff, Geliermittel, Mehlbehandlungsmittel, Verdickungsmittel; wird aus dem Keimling der Guarbohne, Cyamopsis tetragonolobus, gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: bindet viel Wasser, daher häufig in Backwaren, Suppen, Soßen, Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Obst- und Gemüsekonserven sowie Speiseeis, Desserts, Milchmixgetränken.
E413: Traganth;
Verdickungsmittel; es ist ein Pflanzensaft aus Rinden und Ästen der asiatischen Bocksdorn-Sträucher, Astralagus frigidus. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: aus
E414: Gummi arabicum;
Gelier-, Verdickungsmittel; das Harz von verschiedenen afrikanischen Akazienarten durch Anritzen der Rinde; selten verwendet, weil teuer. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, u.a. in Suppen, Soßen, Mayonnaise, Speiseeis, Desserts, Gebäck und Gebäckfüllungen.
E415: Xanthan;
Füllstoff-, Gelier-, Verdickungsmittel; biotechnologisch durch Bakterien, Xanthomonas Campestris, hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, u.a. in Backwaren, Suppen, Soßen, Ketchup, Mayonnaise, Marmeladen, Konfitüren, Gelees, Obst- und Gemüsekonserven, Speiseeis, Desserts, Milchmischgetränken, Sauergemüse, Fisch- und Fleischkonserven.
E416: Karayagummi;
Gelier- und Verdickungsmittel, Stabilisator; das Harz der indischen Stinkbäume, Sterculia foetida, durch Anritzen der Rinde. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, u.a. in Knabberartikeln, Füllungen und Überzügen von Kuchen oder Keksen, Desserts, Abführmittel.
E417: Terakehrmehl;
Füllstoff-, Gelier-, Verdickungsmittel; wird aus den Samen des Tera-Strauches, Caesalpinia pulcherima, gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, u.a. in Backwaren, Obst- und Gemüsekonserven, Süßwaren, Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Würzzubereitungen, Aufgüssen und Überzügen für Fleischerzeugnisse, Speiseeis, Milchmischgetränken.
E418: Gellan;
Gelier- und Verdickungsmittel, Stabilisator; wird biotechnologisch durch Bakterien, Pseudomonas aeruginosa, hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, u.a. in Süßwaren, Überzügen, Füllungen für Backwaren, Konfitüren, Marmeladen und Gelees.
E420: Sorbit;
Feuchthaltemittel, Füllstoff, Zuckeraustauschstoff, Süßungsmittel; als Sorbitsirup in Umlauf; aus Mais- oder Kartoffelstärke wird großtechnich Glucose (Traubenzucker) gewonnen und daraus Sorbit erzeugt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ohne Beschränkung für Energiereduzierte bzw. zuckerfreie Süßwaren, Kaugummi, Speiseeis und Desserts, Soßen, Senf, Nahrungsergänzungsmittel.
E421: Mannit;
Füllstoff, Trenn- und Süßungsmittel, Zuckeraustauschstoff; Mannit wird aus Mais- oder Kartoffelstärke über die Zwischenstufen Fructose (Fruchtzucker) und Mannose hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ohne Beschränkung für Energiereduzierte bzw. zuckerfreie Süßwaren, Kaugummi, Speiseeis und Desserts, Soßen, Senf, Nahrungsergänzungsmittel.
E422: Glycerin;
Feuchhaltemittel; kommt in der Natur als Bestandteil der Fetten und Ölen vor. synthetisch aus Propen, auch Propylen, hergestellt; hält Produkte feucht. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaugummi, Überzügen, Schokoladen- und Kakao- und Fleischerzeugnissen.
E425: Konjak-Gummi, Konjak-glucomannan;
Füllstoff-, Gelier-, Verdickungsmittel; kommt in der Natur als Bestandteil der Fetten und Ölen vor. synthetisch aus Propen, auch Propylen, hergestellt; hält Produkte feucht. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, außer die, die nach Verzehr aufquellen. Häufig in Glasnudeln.
E426: Sojabohnen-Polyose;
Emulgator, Verdickungsmittel, Stabilisator, Trennmittel; pflanzlich. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Jogurtgetränke.
E427: Cassiagummi;
Gelier-, Verdickungsmittel; pflanzlich, aus den Samen von Cassia tora und Cassia obtusifoli. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: uns keine bekannt.
E431: Polyoxyethylen(40)-stearat;
synthetisch aus Stearinsäure E570 gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: In EU nicht mehr erlaubt; in der Schweiz noch erlaubt
E432: Polyoxyethylen-sorbitan-monolaurat;
auch Polysorbat 20; Emulgator, Stabilisator; ein Derivat der Laurinsäure; synthetische Herstellung. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Margarine, Frittierfette.
E433: Polyoxyethylen-sorbitan-monooleat;
auch Polysorbat 80; Emulgator, Stabilisator; ein Derivat der Ölsäure; synthetische Herstellung. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Margarine, Frittierfette.
E434: Polyoxyethylen-sorbitan-monopalmitat;
auch Polysorbat 40; Emulgator, Stabilisator; ein Derivat der Palmitinsäure; synthetische Herstellung. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Margarine, Frittierfette.
E435: Polyoxyethylen-sorbitan-monostearat;
auch Polysorbat 60; Emulgator, Stabilisator; ein Derivat der Stearinsäure E570; synthetische Herstellung. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Margarine, Frittierfette.
E436: Polyoxyethylen-sorbitan-monotristearat;
auch Polysorbat 65; Emulgator, Stabilisator; ein Derivat der Stearinsäure E570; synthetische Herstellung. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Margarine, Frittierfette.
E440a: Pektine & amidierte Pektine;
Füllstoff, Geliermittel, Stabilisator, Überzugsmittel, Verdickungsmittel; Gewinnung aus Apfel- und Orangenschalen & Zuckerrübenschnitzeln. Bei amidierten Pekine handelt sich um mit Ammoniak behandelte Pektine. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Gelees, Konfitüren, Marmeladen, Süßwaren, Backwaren, Ketchup, Tortengüssen, Mayonnaise, Puddingpulver, zur Getränkestabilisation und in Milcherzeugnissen.
E441: Gelatine;
Verdickungsmittel; aus tierischem Bindegewebe oder Knochen gewonnen. In nicht islamischen Ländern ist dies meist vom Schwein oder nicht Halal geschächteten Tieren stammend. ==> verboten, ḥarām
Anwendung: für alle Lebensmittel, häufig in Dauerbackwaren, Tortenguss, Soßen, Mayonnaise, Desserts, Speiseeis, Gelierzucker, Süßwaren, Konfitüren, Marmeladen, Gelees, als Überzug für zuckrige Müslis.
E442: Ammonphosphatide;
Emulgator, Stabilisator; als Rohstoff dient Rapsöl; nach Gewinnung von Glycerin E 422 wird diese mit Phosphorpentoxid behandelt und anschließend mit Ammoniak neutralisiert. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich zugelassen für Kakao- und Schokoladenerzeugnisse.
E444: Saccharose-acetat-isobutyrat;
Stabilisator; synthetische Herstellung aus Saccharose. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: nur bei aromatisierten, trüben Getränken.
E445: Glycerinsester aus Wurzelharz;
Stabilisator; synthetisch aus pflanzlichen Materialien. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: nur bei aromatisierten, trüben Getränken.
E450: Diphosphate;
Antioxidationsmittel, Backtriebmittel, Emulgatoren, Festigungsmittel, Komplexbildner, Säureregulatoren, Schmelzsalze und Stabilisatoren; Dishosphate sind die Natrium-, Kalium-, und Calciumsalze der Orthophosphorsäure E 338, dazu gehören:
a) Dinatriumdiphosphat
b) Trinatriumdiphosphat
c) Tetranatriumdiphosphat
d) Dikaliumdiphosphat
e) Tetrakaliumdiphosphat
f) Dicalciumdiphosphat
g) Calciumdihydrogendiphosphat
synthetisch aus Calciumphosphat E 341 hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in begrenzten Mengen in Fleischerzeugnisse, Schmelzkäse und Zubereitungen daraus, Desserts, Speiseeis, Mehl, Backmischungen.
E451: Triphosphat;
Antioxidationsmittel, Backtriebmittel, Emulgator, Festigungsmittel, Komplexbildner, Säureregulator, Schmelzsalz oder Stabilisator; Triphosphate werden aus Phosphorsäure E338 hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in begrenzten Mengen nur in Fleischerzeugnisse, Schmelzkäse und Zubereitungen daraus, Desserts und Speiseeis.
E452: Polyphosphate;
Antioxidationsmittel, Backtriebmittel, Emulgator, Festigungsmittel, Komplexbildner, Säureregulator, Schmelzsalz oder Stabilisator; synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausiehe E451.
E459: ß-Cyclodextrin (Beta-Cyclodextrin);
Füllstoff, Komplexbildner, Trägerstoff; wird mikrobiell aus Stärke hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: nur in Lebensmittel in Tabletten- oder Drageeform, aromatisierte Tees, Getränkepulver, aromatisierte Knabbererzeugnisse.
E460: Cellulose & mikrokristalline Cellulosepulver;
Füllstoff, Stabilisator, Trenn-, Verdickungsmittel; Cellulose ist pflanzlichen Ursprungs. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in Kaugummi, Eiscreme, in Schreiben geschnittenem, zerkleinertem Käse.
E461: Methylcellulose;
Geliermittel, Stabilisator, Überzugsmittel, Verdickungsmittel; synthetisch durch Methylierung aus Cellulose E 460 mit Methylchlorid. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ohne Beschränkung u.a. in Mayonnaise, Soßen, Ketchup, Speiseeis, Desserts, Fischerzeugnissen, Kuchen, Keksen, Blätterteiggebäck, energiereduzierten Lebensmitteln.
E462: Ethylcellulose;
Schaummittel, Trägerstoff, Überzugsmittel, Verdickungsmittel; synthetisch durch Ethylierung aus Cellulose E 460. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E461.
E463: Hydroxypropylcellulose;
Emulgator, Schaummittel, Überzugsmittel, Verdickungsmittel; synthetisch aus Cellulose E 460. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E461.
E464: Hydroxypropylmethyl-cellulose;
Emulgator, Füllstoff, Stabilisator, Verdickungsmittel; synthetisch aus Cellulose E 460. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E461.
E465: Ethylmethylcellulose;
Füllstoff, Stabilisator, Trägerstoff, Verdickungsmittel; synthetisch aus Cellulose E 460. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: u.a. in Desserts, energiereduzierten Lebensmitteln.
E466: Carboximethylcellulose;
Trägerstoff, Verdickungs- und Überzugsmittel; synthetisch aus Cellulose E 460. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, u.a. in Kuchenfüllungen, Fruchtzubereitungen, Süßwaren, Nüssen, Desserts, Speiseeis, Cremes, Sahneerzeugnissen, Süßstofftabletten, Fleisch- und Fischerzeugnissen.
E468: Vernetzte Natriumcarboxymethylcellulose;
Füllstoff, Verdickungsmittel; synthetisch aus Cellulose E 460. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich für Süßstofftabletten und feste Nahrungsergänzungsmittel.
E469: enzymatisch hydrolysierte Carboxymethylcellulosen;
Füllstoff, Stabilisator; synthetisch aus Cellulose E 460. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für alle Lebensmittel, vor allem in fettreduzierten Lebensmitteln.
E470a: Natrium-, Kalium- und Calciumsalze von Speisefettsäuren;
Emulgatoren, Stabilisatoren, Trenn-, Überzugsmittel; Rohstoffe für Fettsäuren sind meist pflanzliche Öle, in der Hauptsache Soja. Die Fette (tierisch) und Öle (pflanzlisch) können mit Laugen verseift werden, d.h. in ihre chemische Bausteine zerlegt werden. Die Verseifung stellt eine Istiḥalah im islamischen Sinne dar. Dabei entstehen Glycerin E422 und Fettsäuren. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), wenn es tierischen Ursprungs ist!)
Anwendung: für alle Lebensmittel, u.a. in Süßwaren, Süßstofftabletten, Würfelzucker, Kaugummi, Zwieback, Backwaren.
E470b: Magnesiumsalze der Speisefettsäuren;
Trägerstoff, Trennmittel, Überzugsmittel; Rohstoffe für Fettsäuren sind meist pflanzliche Öle, in der Hauptsache Soja. Die Fette (tierisch) und Öle (pflanzlisch) können mit Laugen verseift werden, d.h. in ihre chemische Bausteine zerlegt werden. Die Verseifung stellt eine Istiḥalah im islamischen Sinne dar. Dabei entstehen Glycerin E422 und Fettsäuren. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), wenn es tierischen Ursprungs ist!)
Anwendung: für alle Lebensmittel, u.a. in Backpulver, Dekorzucker, Gewürzgranulaten.
E471: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren;
Emulgator, Mehlbehandlungsmittel; Rohstoffe für Fettsäuren sind meist pflanzliche Öle, in der Hauptsache Soja. Die Fette (tierisch) und Öle (pflanzlisch) können mit Laugen verseift werden, d.h. in ihre chemische Bausteine zerlegt werden. Die Verseifung stellt eine Istiḥalah im islamischen Sinne dar. Dabei entstehen Glycerin E422 und Fettsäuren. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), wenn es tierischen Ursprungs ist!)
Anwendung: für alle Lebensmittel, u.a. in Brot, Backwaren, Schnellkochreis, Sahneerzeugnisse, Konfitüre, Marmelade, Gelee, Schokoladenerzeugnissen, Wurstwaren.
E472a Essigsäureester von Mono-und Diglyceriden von Speisefettsäuren;
Emulgatoren, Trägerstoffe, Überzugsmittel; Derivat aus E471. Rohstoffe für Fettsäuren sind meist pflanzliche Öle, in der Hauptsache Soja. Die Fette (tierisch) und Öle (pflanzlisch) können mit Laugen verseift werden, d.h. in ihre chemische Bausteine zerlegt werden. Die Verseifung stellt eine Istiḥalah im islamischen Sinne dar. Dabei entstehen Glycerin E422 und Fettsäuren. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), wenn es tierischen Ursprungs ist!)
Anwendung: für alle Lebensmittel, u.a. in Kuchen, Keksen, Blätterteiggebäck, Brot, schaumigen Desserts, Suppen, Soßen, Fleischerzeugnissen.
E472b: Milchsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren;
Emulgator, Mehlbehandlungsmittel, Stabilisator, Trägerstoff; Derivat aus E471. Rohstoffe für Fettsäuren sind meist pflanzliche Öle, in der Hauptsache Soja. Die Fette (tierisch) und Öle (pflanzlisch) können mit Laugen verseift werden, d.h. in ihre chemische Bausteine zerlegt werden. Die Verseifung stellt eine Istiḥalah im islamischen Sinne dar. Dabei entstehen Glycerin E422 und Fettsäuren. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), wenn es tierischen Ursprungs ist!)
Anwendung: u.a. in Kuchen, Keksen, Blätterteiggebäck, Brot, Fertigbackmischungen, schaumigen Desserts.
E472c: Citronensäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren;
Antioxidant, Emulgator, Komplexbildner, Trägerstoff; Derivat aus E471. Rohstoffe für Fettsäuren sind meist pflanzliche Öle, in der Hauptsache Soja. Die Fette (tierisch) und Öle (pflanzlisch) können mit Laugen verseift werden, d.h. in ihre chemische Bausteine zerlegt werden. Die Verseifung stellt eine Istiḥalah im islamischen Sinne dar. Dabei entstehen Glycerin E422 und Fettsäuren. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), wenn es tierischen Ursprungs ist!)
Anwendung: u.a. in Kuchen, Keksen, Blätterteiggebäck, Brot, Wurstwaren, Speiseeis und Desserts, Süßwaren, Backfetten.
E472d: Weinsäureester von Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren;
Emulgator, Trägerstoff; Derivat aus E471. Rohstoffe für Fettsäuren sind meist pflanzliche Öle, in der Hauptsache Soja. Die Fette (tierisch) und Öle (pflanzlisch) können mit Laugen verseift werden, d.h. in ihre chemische Bausteine zerlegt werden. Die Verseifung stellt eine Istiḥalah im islamischen Sinne dar. Dabei entstehen Glycerin E422 und Fettsäuren. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), wenn es tierischen Ursprungs ist!)
Anwendung: in Backwaren.
E472e: Mono- und Diacetylweinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren;
Emulgator, Schaummittel; Derivat aus E471. Rohstoffe für Fettsäuren sind meist pflanzliche Öle, in der Hauptsache Soja. Die Fette (tierisch) und Öle (pflanzlisch) können mit Laugen verseift werden, d.h. in ihre chemische Bausteine zerlegt werden. Die Verseifung stellt eine Istiḥalah im islamischen Sinne dar. Dabei entstehen Glycerin E422 und Fettsäuren. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), wenn es tierischen Ursprungs ist!)
Anwendung: für alle Lebensmittel, u.a. in der Backwaren-, Nudel- und Teigwarenherstellung, vor allem in Margarine und Desserts.
E472f: Gemischte Essig- und Weinsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren;
Emulgator, Mehlbehandlung; Derivat aus E471. Rohstoffe für Fettsäuren sind meist pflanzliche Öle, in der Hauptsache Soja. Die Fette (tierisch) und Öle (pflanzlisch) können mit Laugen verseift werden, d.h. in ihre chemische Bausteine zerlegt werden. Die Verseifung stellt eine Istiḥalah im islamischen Sinne dar. Dabei entstehen Glycerin E422 und Fettsäuren. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), wenn es tierischen Ursprungs ist!)
Anwendung: siehe E472e
E473: Zuckerester von Speisefettsäuren;
Emulgator, Mehlbehandlungsmittel; synthetisch aus Fettsäuren und Saccharose. Rohstoffe für Fettsäuren sind meist pflanzliche Öle, in der Hauptsache Soja. Die Fette (tierisch) und Öle (pflanzlisch) können mit Laugen verseift werden, d.h. in ihre chemische Bausteine zerlegt werden. Die Verseifung stellt eine Istiḥalah im islamischen Sinne dar. Dabei entstehen Glycerin E422 und Fettsäuren. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), wenn es tierischen Ursprungs ist!)
Anwendung: in definierten Mengen erlaubt, u.a. für abgepackten flüssigen Kaffee, Getränkeweißer, Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck, Süßwaren, Speiseeis, Desserts, Getränke, Frischobst.
E474: Zuckerglyceride;
Emulgator, Mehlbehandlungsmittel; synthetisch aus Fettsäuren und Saccharose. Rohstoffe für Fettsäuren sind meist pflanzliche Öle, in der Hauptsache Soja. Die Fette (tierisch) und Öle (pflanzlisch) können mit Laugen verseift werden, d.h. in ihre chemische Bausteine zerlegt werden. Die Verseifung stellt eine Istiḥalah im islamischen Sinne dar. Dabei entstehen Glycerin E422 und Fettsäuren. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), wenn es tierischen Ursprungs ist!)
Anwendung: siehe E473
E475: Polyglycerinester von Speisefettsäuren;
Emulgatoren, Schaumverhüter; synthetisch aus Fettsäuren E570 und Glycerin E422. Rohstoffe für Fettsäuren sind meist pflanzliche Öle, in der Hauptsache Soja. Die Fette (tierisch) und Öle (pflanzlisch) können mit Laugen verseift werden, d.h. in ihre chemische Bausteine zerlegt werden. Die Verseifung stellt eine Istiḥalah im islamischen Sinne dar. Dabei entstehen Glycerin E422 und Fettsäuren. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), wenn es tierischen Ursprungs ist!)
Anwendung: In definierten Mengen, u.a. in Süßwaren, Desserts, Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck, Getränkeweißer, Fettzubereitungen.
E476: Polyglycerin-Polyricinoleat;
Emulgator; synthetisch aus Polyglycerin und Polyricinolsäuren. Polyglycerin und Polyrizinsäure verringert die Zähflüssigkeit von Schokoladenmassen und verbessert ihre Fließfähigkeit. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: nur für Salatsoßen, Schokoladenerzeugnisse, fettreduzierte Streichfette und Brotaufstriche.
E477: Propylenglycolester von Speisefettsäuren;
Emulgator; hergestellt durch chemische Reaktionen aus Fettsäuren und Propylenglycol. Rohstoffe für Fettsäuren sind meist pflanzliche Öle, in der Hauptsache Soja. Die Fette (tierisch) und Öle (pflanzlisch) können mit Laugen verseift werden, d.h. in ihre chemische Bausteine zerlegt werden. Die Verseifung stellt eine Istiḥalah im islamischen Sinne dar. Dabei entstehen Glycerin E422 und Fettsäuren. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), wenn es tierischen Ursprungs ist!)
Anwendung: In definierten Mengen, u.a. für Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck, Getränkeweißer, Speiseeis, Desserts, Zuckerwaren.
E479b: Thermooxidiertes Sojaöl mit Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren;
Backemulgator, Schaumverhütungsmittel, Trennmittel; Rohstoff ist Sojaöl, in das welches bei hohen Temperaturen (200-250 Grad Celcius) Luft eingeblasen wird. Dadurch kommt es zu einer chemischen Veränderung. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), wenn es tierischen Ursprungs ist!)
Anwendung: in definierten Mengen, nur für Fettemulsionen zum Braten.
E481: Natriumstearoyl-2-lactylat;
Emulgator, Mehlbehandlungsmittel; Es handelt sich hierbei um eine Natriumverbindung u.a. mit Stearinsäure, einer Fettsäure. natürliche Komponenten werden chemisch verändert. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in definierten Mengen, u.a. für Desserts, Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck, Knabbererzeugnisse aus Getreide/Kartoffeln, Toastbrot.
E482: Calciumstearoyl-2-lactylat E Calciumstearoyl-2-lactylat;
Emulgator, Mehlbehandlungsmittel; ist eine Calciumverbindung von Fettsäuren. Natürliche Komponenten werden chemisch verändert. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E481.
E483: Stearyltartrat;
Emulgator, Mehlbehandlungsmittel; Stearyltartrat ist zusammengesetzt aus Fettsäure und Weinsäure E334, aus natürlichen Komponenten, chemisch umgesetzt. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), wenn es tierischen Ursprungs ist!)
Anwendung: in definierten Mengen für Desserts, Backwaren, aber nicht Brot.
E491: Sorbitanmonostearat;
Emulgator; Chemisch-synthetische Herstellung. Die natürlichen Komponenten Zuckeralkohol Sorbit verbunden mit der Fettsäure Stearinsäure ergeben den Emulgator Sorbitanmonostearat. Durch die chemische Verbindung und somit chemische Umwandlung wird die alkoholische Unreinheit aufgehoben. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in bestimmten Mengen u.a. für Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck, Speiseeis, Desserts, Zuckerwaren, Kaffeeweißer, Backhefe.
E492: Sorbitantristearat;
Emulgator; Chemisch-synthetische Herstellung. Die natürlichen Komponenten Zuckeralkohol Sorbit verbunden mit der Fettsäure Stearinsäure ergeben den Emulgator Sorbitantristearat. Durch die chemische Verbindung und somit chemische Umwandlung wird die alkoholische Unreinheit aufgehoben. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E491.
E493: Sorbitanmonolaurat;
Emulgator; Chemisch-synthetische Herstellung. Die natürlichen Komponenten Zuckeralkohol Sorbit verbunden mit der Fettsäure Laurinsäure ergeben den Emulgator Sorbitanmonolaurat. Durch die chemische Verbindung und somit chemische Umwandlung wird die alkoholische Unreinheit aufgehoben. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E491.
E494: Sorbitanmonooleat;
Emulgator; Chemisch-Synthetische Herstellung. Die natürlichen Komponenten Zuckeralkohol Sorbit verbunden mit der Fettsäure Ölsäure ergeben den Emulgator Sorbitanmonooleat. Durch die chemische Verbindung und somit chemische Umwandlung wird die alkoholische Unreinheit aufgehoben. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E491.
E495: Sorbitanmonopalmitat;
Emulgator; Chemisch-synthetische Herstellung. Die natürlichen Komponenten Zuckeralkohol Sorbit verbunden mit der Fettsäure Palmitinsäure ergeben den Emulgator Sorbitanmomopalmitat. Durch die chemische Verbindung und somit chemische Umwandlung wird die alkoholische Unreinheit aufgehoben. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E491.
E499: Stigmasterinreiche Phytosterine;
Emulgator; aus Ölreiche Samen, Sonnenblumen, Sojabohnen, Sesam u.a. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: uns liegen keine Informationen diesbezüglich vor.
E500 - E599:
E500: Natriumcarbonate;
darunter: Natriumcarbonat {Soda, Na2CO3}, Natriumhydrogencarbonat {Natron, NaHCO3}, Natriumsesquicarbonat; Backtriebmittel, Säureregulator, Trägerstoff; Natriumsalze der Kohlensäure, chemisch durch Einleitung von Ammoniak und Kohlendioxid in eine gesättigte Kochsalzlösung natürliche Vorkommen in Natronseen in Afrika und Amerika. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in Backpulvern, Schokolade, Kakaoerzeugnissen, Sauerrahmbutter, Tafelwasser.
E501: Kaliumcarbonate;
darunter Kaliumcarbonat {Pottasche, K2CO3}, Kaliumhydrogencarbonat {KHCO3}; Backtriebmittel, Säureregulator, Trennmittel; Kaliumsalze der Kohlensäure, chemisch hergestellt aus Kohlendioxid E 290 und Kalilauge ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in Backpulvern, Schokolade, Kakaoerzeugnissen, Kakao- und Kaffeeersatzprodukten.
E503: Ammoniumcarbonate;
darunter Ammoniumcarbonat {(NH4)2CO3}, Ammoniumhydrogencarbonat {(NH4)HCO3}; Backtriebmittel, Säureregulator; Ammoniumsalze der Kohlensäure, chemisch hergestellt aus Calciumcarbonat {CaCO3} und Ammoniumsulfat {(NH4)2SO4}. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E501.
E504: Magnesiumcarbonate;
darunter Magnesiumcarbonat {Magnesit, MgCO3}, Magnesiumhydroxidcarbonat {4MgC03*Mg(OH)2 *5H2O}, Magnesiumhydrogencarbonat {Mg(HCO3)2}; Säureregulator, Trägerstoff, Trennmittel; Magnesiumsalze der Kohlensäure, chemisch hergestellt, ähnlich wie Natriumcarbonate E 500, Magnesit kommt auch als natürliches Mineral vor. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: u.a. in Schokolade, Kakaoerzeugnissen, geriebenem oder in Scheiben geschnittenem Käse, Tafelwasser, Speisesalz.
E507: Salzsäure;
Säureregulator; chemische Formel HCl, natürlicher Stoff u.a. als Magensaft in Menschen, heute chemisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: zur Herstellung von Würzmitteln, Zuckersirup und Trinkwasseraufbereitung.
E508: Kaliumchloridd {KCl};
Festigungsmittel, Geschmacksverstärker, Säureregulator, Trägerstoff; Salz der Salzsäure E507, Kaliumchlorid {KCl} wird vor allem wegen seiner geschmacksverstärkenden Wirkung eingesetzt. Herstellung durch chemische Aufbereitung aus dem natürlichen, in Kalisalzlagerstätten. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: u.a. in Würzmitteln, Fertiggerichten, diätetischen Lebensmitteln.
E509: Calciumchlorid {CaCl2};
Festigungsmittel, Geschmacksverstärker, Säureregulator, Trägerstoff; Salz der Salzsäure {CaCl2}, bildet mit Proteine feste Verbindungen, besonders in der Käseherstellung erwünscht. Geliervorgänge mit Pektin (E 440) oder Alginaten (E 400) kann mit E 509 geregelt werden. Chemische Herstellung als Nebenprodukt der Sodaherstellung. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: u.a. in Käse, Milchprodukten, Konfitüren, Marmeladen, Kompott sowie Obst- und Gemüsekonserven.
E510: Ammoniumchlorid;
Ammoniumsalz {NH4Cl} der Salzsäure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung:in EU kein Lebensmittelzusatz mehr; in der Schweiz nur als Aromastoff zugelassen
E511: Magnesiumchlorid {MgCl2};
Festigungsmittel, Geschmacksverstärker, Säureregulator, Trägerstoff; Salz der Salzsäure E507, kann Feuchtigkeit auf der Oberfläche von Obst und Gemüse zu halten. Es wird zudem als Ersatz für Kochsalz eingesetzt.
natürlicherweise im Meersalz enthalten; auch in Solequellen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: u.a. in Tofu, diätetischen Lebensmitteln, Trinkwasser und als Kochsalzersatz.
E512: Zinn-II-Chlorid {SnCl2};
Antioxidationsmittel, Stabilisator; chemische Formel {SnCl2}, chemisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich für Spargelkonserven.
E513: Schwefelsäure {H2SO4};
Säuerungsmittel; kommt in der Natur vor, heute aus Schwefeldioxid E 220 katalytisch oxidiert und mit Wasser in Reaktion gebracht. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: modifizierter Stärke, Käse.
E514: Natriumsulfate {Na2SO4};
darunter: Natriumsulfat {Na2SO4}, Natriumhydrogensulfat {NaHSO4}; Festigungsmittel, Trägerstoffe, Säureregulatoren; Salze der Schwefelsäure E513. Sie fallen bei der Kochsalzgewinnung als Nebenprodukte an. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: u.a. in der Trinkwasseraufbereitung, als Trägerstoffe für Farbstoffe.
E515: Kaliumsulfate {K2SO4};
darunter: Kaliumsulfat {K2SO4}, Kaliumhydrogensulfat {KHSO4}; Festigungsmittel, Trägerstoffe, Säureregulatoren; Salze der Schwefelsäure E513. Chemisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: u.a. Kochsalzersatz.
E516: Calciumsulfat {CaSO4};
Festigungsmittel, Trägerstoffe, Säureregulatoren; Salze der Schwefelsäure E513. Nebenprodukt der chemischen Industrie. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: bei Tofu-Herstellung.
E517: Ammoniumsulfat {(NH4)2SO4};
Säureregulator; Chemisch aus Ammoniakwasser und Schwefelsäure E 513. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in EU kein Lebensmittelzusatz mehr; in der Schweiz zugelassen
E520: Aluminiumsulfat {Al2(SO4)3};
Festigungsmittel, Stabilisator; verleiht Obst- und Gemüsestücken größere Festigkeit, verfestigt essbare Wursthüllen aus Naturdarm, chemisch aus Aluminiumnebenprodukte. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: bei der Trinkwasseraufbereitung zu Nutze macht. Außerdem bindet es fest an Pektin, was Früchten eine höhere Festigkeit verleiht. Es ist in bestimmten Mengen ausschließlich für Eiklar, glasiertes, kandiertes oder kristallisiertes Obst und Gemüse zugelassen.
E521: Aluminiumnatriumsulfat {AlNa(SO4)2};
Festigungsmittel, Stabilisator; chemisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E520.
E522: Aluminiumkaliumsulfat {AlK(SO4)2};
Festigungsmittel, Stabilisator; chemisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E520.
E523: Aluminiumammoniumsulfat {Al(NH4)(SO4)2};
Festigungsmittel, Stabilisator; chemisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E520.
E524: Natriumhydroxid {NaOH};
Säureregulator; chemisch hergestellt, wird durch Chloralkalielektrolyse, in hoher Reinheit beim Amalganverfahren sowie im zunehmenden Maße beim modernen Membranprozeß gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: u.a. in Laugengebäck, Oliven, Würzmitteln, Konfitüre, Marmelade, Gelee.
E525: Kaliumhydroxid {KOH};
auch Ätzkali oder Kailauge; Säureregulator; chemisch hergestellt durch Eindampfen der bei der Kaliumchloridelektrolyse entstehende Kaliumlauge. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Aufschluss von Stärke und Eiweiß, Verwendung u.a. in Kakaorohmasse, Instant-Tee, Konfitüre, Marmelade, Gelee.
E526: Calciumhydroxid {Ca(OH)2};
Säureregulator; chemisch hergestellt, durch Kalklöschen hergestellt, aus Calciumoxid {CaO} E529 und Wasser. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Aufschluss von Stärke und Eiweiß, Gewinnung von Restzuckern aus Melasse, Verwendung u.a. in der Trinkwasseraufbereitung, Behandlung von Kakaorohmassen, Nahrungsergänzungsmitteln, Muskatnüssen.
E527: Ammoniumhydroxid {NH4OH};
Säureregulator; chemisch hergestellt aus ammoniakwasser, wird auch als Ammoniak bezeichnet. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Aufschluss von Milcheiweiß, Verwendung u.a. in der Trinkwasseraufbereitung, Behandlung von Kakaorohmassen, Eiprodikten.
E528: Magnesiumhydroxid [Mg(OH)2};
Säureregulator; chemisch hergestellt aus Wasser und Magnesiumoxid. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E526.
E529: Calciumoxid {CaO};
Säureregulator; chemisch hergestellt, großtechnisch aus gebranntem Kalk. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E526.
E530: Magnesiumoxid;
Säureregulator, Trennmittel; durch Verbrennen von Magnesiumcarbonat oder als Nebenprodukt bei der Herstellung von Schwefelsäure E 513. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: u.a. Aufschluss von Rohkakao und Milcheiweiß, Trinkwasseraufbereitung.
E534: Eisentartrat;
Trennmittel; Salz der Weinsäure; chemisch synthetiesiert. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Rieselhilfe für Speisesalz.
E535: Natriumferrocyanid;
Trennmittel; chemisch aus Natriumhydroxid E 524, Wasserstoff und Eisen-II-Chlorid. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Rieselhilfe für Speisesalz.
E536: Kaliumferrocyanid;
Trennmittel; chemisch aus: Calciumferrocyanid E 538, Wasserstoff, Eisen-II-Chlorid und Kaliumcarbonat. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Rieselhilfe für Speisesalz.
E538: Calciumferrocyanid;
Trennmittel; chemisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Rieselhilfe für Speisesalz.
E541: Saures Natriumaluminiumphosphat;
Backtriebmittel; synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in Backpulvern als Säureträger in Biskuitgebäck und Scones.
E551: Siliciumdioxid;
Füllstoff, Trägerstoff, Trennmittel; chemisch hergestellt aus Quarzsand. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in begrenzten Mengen, in Würzmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Käse in Scheiben oder gerieben, Trockenlebensmittel in Pulverform, Kochsalz, Kochsalzersatz.
E552: Calciumsilicat;
Füllstoff, Trägerstoff, Trennmittel; chemische Aufbereitung aus Quarzsand oder Kieselgut. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E551.
E553a: Magnesiumsilicate;
darunter Magnesiumsilicat und-trisilicat; Füllstoff, Trägerstoff, Trennmittel; chemisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E551.
E553b: Talkum;
Füllstoff, Trägerstoff, Trennmittel; Abbau in natürlichen Lagerstätten. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E551.
E554 Natriumaluminiumsilicat;
Füllstoff, Trägerstoff, Trennmittel; chemisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E551.
E555 Kaliumalniumsilicat;
Füllstoff, Trägerstoff, Trennmittel; natürliches Vorkommen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E551.
E556: Calciumaluminiumsilicat;
Füllstoff, Trägerstoff, Trennmittel; natürliches Vorkommen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E551.
E570: Fettsäuren;
Trägerstoffe, Trennmittel oder Überzugsmittel; chemisch aus Pflanzenmaterial, vor allem Ölsaaten wie Soja, aber auch Raps, Mais oder Baumwolle. Es können (selten!) auch tierischer Ursprung sein, wobei diese Fette chemisch verseift werden. Die Verseifung stellt eine Istiḥalah im islamischen Sinne dar. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), wenn es tierischen Ursprungs ist!)
Anwendung: zur Herstellung von Emulgatoren in Kaugummi und Überzugsmittel von Obst.
E574: Gluconsäure;
Säuerungsmittel, Komplexbildner; enzymatische Fermentation aus Traubenzucker (Glucose) oder durch mittels Schimmelpilz. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: u.a. in Desserts,Obst- und Gemüseerzeugnissen.
E575: Glucono-delta-lacton;
Säuerungsmittel, Komplexbildner; chemisch aus Gluconsäure E 574. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: bei der Herstellung von Milchprodukten, die erst nach Abfüllung gelieren sollen. Außerdem in Käse, Obst- und Gemüsekonserven, Teigwaren, Rohwurst- und Fischerzeugnissen, Desserts, Joghurt.
E576: Natriumgluconat;
Säuerungsmittel, Komplexbildner; Natriumsalz der Gluconsäure E574. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: aus
E577: Kaliumgluconat;
Säuerungsmittel, Komplexbildner; Kaliumsalz der Gluconsäure E574. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: aus
E578: Calciumgluconat;
Säuerungsmittel, Komplexbildner; Calciumsalz der Gluconsäure E574. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: aus
E579: Eisen-II-gluconat;
Farbstoff; synthetisch hergestellt, Calciumverbindung der Gluconsäure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich zum Schwarzfärben von grünen Oliven.
E585: Eisen-II-lactat;
Stabilisator; chemisch auf Basis Milchsäure E 270 hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich zum Schwarzfärben von grünen Oliven.
E586: 4-Hexylresorcin;
Antioxidationsmittel; 4-Hexylresorcin wird chemisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für frische, gefrorene und tiefgefrorene Krebstiere, verhindert die Braunfärbung.
E600 - E699:
E620: Glutaminsäure;
Geschmacksverstärker; biotechnisch mit Bakterien ( Corynebacterium glutamicus), aber auch chemiach-synthetisch, früher durch Hydrolyse aus natürlichen Proteinen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kochsalzersatz; u.a. in Suppen, Soßen, Würzen, Fertiggerichten, Fleischprodukten, Gemüseerzeugnissen, Knabberartikeln.
E621: Mononatriumglutamat;
Geschmacksverstärker; chemisch hergestellt aus Glutaminsäure E620. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E620.
E622: Monokaliumglutamat;
Geschmacksverstärker; chemisch hergestellt aus Glutaminsäure E620. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E620.
E623: Calciumdiglutamat;
Geschmacksverstärker; chemisch hergestellt aus Glutaminsäure E620. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E620.
E624: Monoammoniumglutamat;
Geschmacksverstärker; chemisch hergestellt aus Glutaminsäure E620. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E620.
E625: Magnesiumdiglutamat;
Geschmacksverstärker; chemisch hergestellt aus Glutaminsäure E620. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E620.
E626: Guanylsäure;
Geschmacksverstärker; biotechnisch hergestellt, häufig mit E620 zusammen in salzigen Lebensmitteln. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: besonders häufig in Suppen, Soßen, Würzen, Fertiggerichten, Fleischprodukten, Gemüseerzeugnissen und Knabberartikeln.
E627: Dinatriumguanylat;
Geschmacksverstärker; chemisch hergestellt aus Guanylsäure E 626. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E626.
E628: Dikaliumguanylat;
Geschmacksverstärker; chemisch hergestellt aus Guanylsäure E 626. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E626.
E629: Calciumguanylat;
Geschmacksverstärker; chemisch hergestellt aus Guanylsäure E 626. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E626.
E630: Inosinsäure;
Geschmacksverstärker; in der Natur vorkommend, biotechnologisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: besonders häufig in Suppen, Soßen, Würzen, Fertiggerichten, Fleischprodukten, Gemüseerzeugnissen, Knabberartikeln.
E631: Dinatriuminosinat;
Geschmacksverstärker; chemisch hergestellt aus Inosinsäure E 630. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E630.
E632: Dikaliuminosinat;
Geschmacksverstärker; chemisch hergestellt aus Inosinsäure E 630. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E630.
E633: Dicalciuminosinat;
Geschmacksverstärker; chemisch hergestellt aus Inosinsäure E 630. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E630.
E634: Calcium 5'-ribonucleotid;
Geschmacksverstärker; aus natürlichem Zellmaterial (tierisch & pflanzlisch) gewonnen. Es entsteht bei der Spaltung von Nukleinsäuren (z.B. DNA oder RNA). Es handelt sich wahrscheinlich um eine Istiḥalah im islamischen Sinne. ==> vorsichtshalber verboten, ḥarām, da weder der Ursprung, noch der Herstellungsweg klar ist // wenn klar der pflanzlische Ursprung benannt ist ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in einer begrenzten Menge zugelassen u.a. in Würzen, Fertiggerichten, Getränken.
E635: Dinatrium 5'-ribonucleotid;
Geschmacksverstärker; aus natürlichem Zellmaterial (tierisch & pflanzlisch) gewonnen. Es entsteht bei der Spaltung von Nukleinsäuren (z.B. DNA oder RNA). Es handelt sich wahrscheinlich um eine Istiḥalah im islamischen Sinne. ==> vorsichtshalber verboten, ḥarām, da weder der Ursprung, noch der Herstellungsweg klar ist // wenn klar der pflanzlische Ursprung benannt ist ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in einer begrenzten Menge zugelassen u.a. in Würzen, Fertiggerichten, Getränken.
E640: Glycin und dessen Natriumsalze;
Geschmacksverstärker; aus natürlichem Kollagen sowie Gelatine gewonnen; auch synthetisch aus Chloressigsäure und Ammoniak. ==> im ersten Fall vermutlich verboten, ḥarām // im zweiten Fall ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: häufig in Süßstofftabletten, Suppen, Soßen, Fleischerzeugnissen, Würzen.
E641: L-Leucin;
Geschmacksverstärker; keine eindeutige Herstellungsverfahren bekannt; kann biotechnisch hergestellt werden.. ==> vorsichtshalber verboten, ḥarām
Anwendung: zu Anwendung leider keine Infos gefunden.
E650: Zinkacetat;
Geschmacksverstärker; Zinksalz der Essigsäure, chemisch synthetisiert. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich für Kaugummi
E900 - E999:
E900: Dimethylpolysiloxan (PDMS);
Schaumverhüter; synthetische Herstellung. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in definierten Mengen zugelassen u.a. für Konfitüre, Marmelade, Gelee, Bratöle und -fette, Obst- und Gemüsekonserven, Kaugummi.
E901: Bienenwachs (weiß & gelb);
Füllstoff, Trägerstoff, Trennmittel, Überzugsmittel; ausgeschleuderte Honigwaben werden geschmolzen und von Verunreinigungen getrennt (Rohwachs). Es schließt sich eine Bleichung mit Oxidationsmittel (z.B. mit Wasserstoffperoxid) an. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen für Schokolade, Süßwaren, Nüsse, Kaffeebohnen, Nahrungsergänzungsmittel, Äpfel, Birnen, Ananas, Melonen, Zitrusfrüchte, Pfirsiche.
E902: Candelillawachs;
Trennmittel, Überzugsmittel; aus den Blättern und Stängeln der, in der mexikanischen Wüste vorkommenden, Candelillapflanze. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E901.
E903: Carnaubawachs;
Trennmittel, Überzugsmittel; von den Blättern der brasilianischen Carnaubapalme. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E901.
E904: Schellack;
Überzugsmittel; aus den Ausscheidungen von Gummi-Schildläusen, die diese zum Schutz ihrer Brut abgeben, extrahiert. ==> es liegen uns keine Infos über ḥalāl bzw. ḥarām vor
Anwendung: siehe E901.
E905: Mikrokristalline Wachse;
Trennmittel, Überzugsmittel; aus Erdöldestillationsrückständen, Torf, Schiefer, Braunkohle oder Asphaltgestein. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich für die Behandlung von Süßwaren (außer Schokolade), Kaugummi, Melonen, Mango, Papaya, Avocado .
E907: Hydriertes Poly-1-decen;
Überzugsmittel; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich für Trockenfrüchte und Zuckerwaren.
E912: Montansäureester;
Überzugsmittel. Aus Braunkohle gewonnen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: In EU nicht mehr erlaubt; in der Schweiz noch erlaubt
E914: Polyethylenwachsoxidate;
Überzugsmittel; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich zur Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Mangos, Melonen, Papayas, Avocados, Ananas. Dann muss gekennzeichnet werden: "gewachst".
E920: L-Cystein, Cysteinhydrochlorid;
Mehlbehandlungsmittel; macht Teige elastischer und leichter knetbar; aus Proteinen, die reich an Keratin sind, häufig Schweineborsten. Die Eiweißstoffe werden durch Kochen mit Salzsäure in die einzelnen Aminosäuren aufgespalten, also hydrolysiert. Dies ist eine Istiḥalah im islamischen Sinne. Das daraus isolierte Cystin (früher: E921) wird anschließend elektrochemisch zu Cystein reduziert. ==> erlaubt, ḥalāl (manche Gelehrten betrachten diese als verboten (ḥarām), weil es trotz Istiḥalah vom Schwein abstammt)
Anwendung: vorallem in Backwaren.
E927b: Carbamid;
Stabilisator; chemische Bezeichnung für Harnstoff. Es wird in einer chemischen Reaktion aus Ammoniak und Kohlendioxid hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich für Kaugummi ohne Zuckerzusatz.
E938: Argon;
Treibgase, Schutzgase, Packgase;, kommt in der Luft vor, aus flüssiger Luft durch Kondensation und Destillation mit anschließender Aufreinigung. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: absolut unbedenklich für alle Lebensmittel.
E939: Helium;
Treibgase, Schutzgase, Packgase;, kommt in der Luft vor, aus flüssiger Luft durch Kondensation und Destillation mit anschließender Aufreinigung. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: absolut unbedenklich für alle Lebensmittel.
E941: Stickstoff;
Treibgase, Schutzgase, Packgase;, kommt in der Luft vor, aus flüssiger Luft durch Kondensation und Destillation mit anschließender Aufreinigung. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: absolut unbedenklich für alle Lebensmittel.
E942: Distickstoffmonoxid;
Treibgase, Schutzgase, Packgase; Lachgas, synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: z.B. bei Sprühsahne.
E943a: Butan;
Treibgase; natürlich aus Erdöl & -gas. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Backsprays aus Pflanzenöl, Aroma-Extraktion.
E943b: Isobutan;
Treibgase; natürlich aus Erdöl & -gas. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E943a.
E944: Propan;
Treibgase, Schutzgase, Packgase; natürlich aus Erdgas. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E943a.
E948: Sauerstoff;
Treibgase, Packgase;, kommt in der Luft vor, aus flüssiger Luft durch Kondensation und Destillation mit anschließender Aufreinigung. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: beabsichtigte Alterungsprozesse.
E949: Wasserstoff;
Treibgase, Packgase; natürlich aus Erdgas. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Hydrierung von Lebenmittel, also Fetthärtung, Herstellung von Zuckeralkoholen.
E950: Acesulfam K;
Geschmacksverstärker, Süßstoff; synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in definierten Mengen für kaloriereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke, Desserts, Süßwaren, kaloriereduzierte bzw. zuckerfreie Brotaufstriche, Marmeladen, Konfitüren, Gelees, süßsaure Obst- und Gemüse-, Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven, Feinkostsalate, Senf, Soßen, Knabbererzeugnisse aus Getreide/Nüssen.
E951: Aspartam;
Geschmacksverstärker, Süßstoff; 200mal süßer als Haushaltszucker. Bei der Herstellung von Aspartam werden zwei Aminosäuren (Asparaginsäure, Phenylalanin) und Methanol chemisch miteinander in Reaktion gebracht. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E950.
E952: Cyclohexansulfamidsäure und Cyclamate;
dazu gehören Natrium- und Calciumsalze dieser Säure, Süßungsmittel; 35 mal süßer as Haushaltszucker; chemisch aus der Reaktion von Cyclohexylamin und Amidosulfonsäure hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für bestimmte Produkte, u.a. kaloriereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke, Desserts, kaloriereduzierte bzw. zuckerfreie Brotaufstriche, Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Obstkonserven, Nahrungsergänzungsmittel.
E953: Isomalt;
Süßungsmittel; Zuckeralkohol der Saccharose, halb so süß wie Haushaltazucker; Mehrstufige synthetisch-enzymatische Modifikation der Saccharose. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für bestimmte Lebensmittel, u.a. Senf, Soßen, Nahrungsergänzungsmittel, kaloriereduzierte bzw. zuckerfreie Süßwaren, Kaugummi, Desserts, Speiseeis.
E954: Natrium-, Kalium-, Calcium-Saccharin;
Süßungsmittel; Saccharin ist 450 bis 550 mal süßer als Haushaltszucker, chemisch entweder aus Toluol (Remsen-Fahlberg-Verfahren) oder Phthalsäureanhydrid (Maumee-Verfahrens). ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für bestimmte Lebensmittel, u.a. kaloriereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke, Desserts, Süßwaren, kaloriereduzierte bzw. zuckerfreie Brotaufstriche, Marmeladen, Konfitüren, Gelees, süßsaure Obst- und Gemüse-, Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven, Feinkostsalate, Senf, Soßen, Knabbererzeugnisse aus Getreide/Nüssen.
E955: Sucralose;
üßungsmittel; Die Süßkraft der Sucralose (Trichlorsaccharose) ist das 600-fache des Haushaltszuckers. Künstlich hergestellt aus der Saccharose durch Dreifachchlorierung. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für bestimmte Lebensmittel, u.a. kaloriereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke, Desserts, Brotaufstriche, Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Süßwaren, süßsaure Obst-, Gemüse-, Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven, Soßen, Senf, Knabbererzeugnisse aus Getreide/Nüssen, Nahrungsergänzungsmittel.
E957: Thaumatin;
Geschmacksverstärker, Süßungsmittel; Die Süßkraft des natürlichen, unbedenklichen Süßstoffes, der aus verschiedenen Eiweißen des westafrikanischen Katamfe-Strauches (Thaumatococcus daniellii), gewonnen wird, ist 2500mal so stark wie die des Haushaltszuckers. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für bestimmte Lebensmittel, u.a. zuckerfreie Kaugummis & Süßwaren, zuckerhaltige Kaugummis, aromatisierte Getränke, Desserts, kaloriereduzierte Süßwaren auf der Basis von Kakao und Trockenfrüchten, kaloriereduziertes bzw. zuckerreduziertes Speiseeis.
E959: Neohesperidin Dihydrochalkon (NHDC);
Geschmacksverstärker, Süßungsmittel; chemisch aus Narigin, dem Stoff in Schalen der Zitrusfrüchten z.B. Grapefruits, Pomelos. Neohesperidin hat eine 600mal stärkere Süßkraft als Haushaltszucker. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für bestimmte Produkte, u.a. zuckerhaltige & zuckerfreie Kaugummis, Fleischerzeugnisse, kaloriereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke, Desserts, Süßwaren, Speiseeis.
E960: Stevioglykosid;
Süßungsmittel; natürlicher Extrakt aus den Blättern der Pflanze Stevia rebaudiana. Die Süßkraft ist 70 bis 450 mal so viel wie Haushaltszucker. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: u.a. Teemischung, Getränke.
E961: Neotam;
Geschmacksverstärker, Süßungsmittel; aus Aspartam durch Reaktion mit 3,3-Dimethylbutyraldehyd gewonnen. Die Süßkraft 7.000–13.000-mal größer ist als die von Saccharose. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: intensiviert Aromen, vor allem für Zitrone, Vanille, Minze und Schokolade. In Getränken, Süßspeisen und Süßwaren.
E962: Aspartam-Acesulfam-Salz;
Süßungsmittel; Verbindung von E 950 mit E 951. Die Süßkraft des Salzes ist etwa 350-mal größer als Saccharose und damit größer der jedes der Komponente alleine. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: in kaloriereduzierten bzw. zuckerfreien Getränken, Desserts, Süßwaren, Brotaufstrichen, Marmeladen, Konfitüren, Gelees, süßsauren Obst-, Gemüse-, Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven, in Knabbererzeugnissen aus Getreide/Nüssen.
E964: Polyglycitolsirup;
Süßungsmittel; durch Hydrierung von Stärkehydrolysaten hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: In EU nicht mehr erlaubt; in der Schweiz noch erlaubt
E965: Maltit, Maltitsirup;
Feuchthaltemittel, Süßungsmittel und Trägerstoff; Maltit wird aus der Stärke gewonnenen Maltose hergestellt. Maltit ist ein Zuckeralkohol, dessen Süßkraft etwa 60-90% von der des Haushaltszuckers entspricht, wird als Süßstoff verwendet, weil es im Körper insulinunabhängig verarbeitet wird. Maltitsirup enthält enthält 50-77% Maltit, aber auch Glicose und deshalb nicht für Diabetiker geeignet. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ohne Höchstmengenbeschränkungen für kaloriereduzierte bzw. zuckerfreie Desserts, Speiseeis, Süßwaren, Kaugummi, Soßen, Senf, Nahrungsergänzungsmittel.
E966: Lactit (Lactitol);
Süßungsmittel; Lactit, ein Zuckeralkohol, wird aus Lactose (Michzucker) hergestellt. Die Süßkraft entspricht etwa 30-40% von der des Haushaltszuckers und ist für Diabetiker geeignet. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ohne Höchstmengenbeschränkung für kaloriereduzierte bzw. zuckerfreie Desserts, Speiseeis, Süßwaren, Kaugummi, Kuchen, Kekse, Soßen, Senf, Nahrungsergänzungsmittel.
E967: Xylit (Xylitol);
Süßungsmittel; Xylit ist ein Zuckeralkohol gewonnen aus Xylose (auch Holzzucker) oder aus Glucose; die Süßkraft ist etwas weniger stark ist als die des Haushaltszuckers. Xylit ist hydroskopisch (Wasser anziehend) und als einziger Zuckeraustauschstoff auch bei Stoffwechseldefekten gut verträglich. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E966.
E968: Erythrit;
Feuchthaltemittel, Füllstoff, Geschmacksverstärker, Komplexbildner, Stabilisator, Süßungsmittel, Trägerstoff, Verdickungsmittel; Zuckeralkohol der Erythrose. Erythrit wird heute durch mikrobielle Umwandlung von niedermolekularen Kohlenhydraten (vorzugsweise Glucose und Saccharose) mittels osmophiler Pilze hergestellt.
==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: u.a. Getränke
E969: Advantam;
Süßungsmittel; die Süßkraft ist bis zu 37.000-mal größer ist als die von Saccharose. Advantam wird synthetisch hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: es lagen uns keine Infos vor.
E999: Quillayaextrakt;
Schaummittel, Stabilisator; aus der Rinde des Quillaja-Baumes (Seifenrinden-Baumes). ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich für aromatisierte Getränke.
E1000 - E1599:
E1103: Invertase;
Feuchthaltemittel; Invertase ist ein Enzym aus Hefe gewonnen, das Saccharose (Haushaltszucker) in sein Bestandteile Glucose und Fructose zerlegt. Diese Mischung nennt man Invertzucker. Fructose verhindert die Kristallisation von Invertzucker, daher wird diese in Gebäckt eingesetzt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für flüssige Inhalte in Gebäck und Süßigkeiten.
E1105: Lysozym;
Konservierungsmittel; aus Hühnereiweiß. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: In EU nicht mehr erlaubt; in der Schweiz noch erlaubt
E1200: Polydextrose;
Feuchthaltemittel, Füllstoff; wird aus Glucose, Sorbit und Citronensäure hergestellt. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ohne Höchstmengenbeschränkung für u.a. Backwaren, Süßwaren, Getränken.
E1201: Polyvinylpyrrolidon (PVP);
Trägerstoff; ist ein Kunststoff, aus Vinylpyrrolidon hergestellt, wird vom Körper nicht aufgenommen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich für Nahrungsergänzungsmittel, die als Tabletten oder Dragees angeboten werden.
E1202: Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP);
Trägerstoff; ist ein Kunststoff, aus Vinylpyrrolidon hergestellt, wird vom Körper nicht aufgenommen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E1201.
E1203: Polyvinylalkohol;
Überzugsmittel; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich für Nahrungsergänzungsmittel.
E1404: Pullulan (Oxidierte Stärke);
Füllstoff, Trägerstoff, Verdickungsmittel; aus natürlicher Stärke, die in der Regel aus Mais, Kartoffeln oder Weizen. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Nahrungsergänzungsmitteln in Form von Kapseln, Tabletten, Dragees, auch in Atemerfrischern als Blättchen.
E1205: Basisches Methacrylat-Copolymer;
==> es liegen uns keine Infos über ḥalāl bzw. ḥarām vor
Anwendung: ==> es liegen uns keine Infos vor
E1206: Neutraleses Methacrylat-Copolymer;
==> es liegen uns keine Infos über ḥalāl bzw. ḥarām vor
Anwendung: ==> es liegen uns keine Infos vor
E1207: Anionisches Methacrylat-Copolymer;
==> es liegen uns keine Infos über ḥalāl bzw. ḥarām vor
Anwendung: ==> es liegen uns keine Infos vor
E1208: Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer;
==> es liegen uns keine Infos über ḥalāl bzw. ḥarām vor
Anwendung: ==> es liegen uns keine Infos vor
E1209: Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol-graft-co-polymer;
==> es liegen uns keine Infos über ḥalāl bzw. ḥarām vor
Anwendung: ==> es liegen uns keine Infos vor
E1410: Monostärkeposphat;
Stabilisator, Trägerstoff, Verdickungsmittel; aus natürlicher Stärke, die in der Regel aus Mais, Kartoffeln oder Weizen gewonnen, und Phosphat. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ohne Obergrenze, außer Babynahrung, für u.a. in Dressings, Fruchtfüllungen, Puddingpulver, Soßen, Trockensuppen, Brot, Backwaren.
E1412: Distärkephosphat;
Stabilisator, Trägerstoff, Verdickungsmittel; aus natürlicher Stärke, die in der Regel aus Mais, Kartoffeln oder Weizen gewonnen, und Phosphat. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E1410.
E1413: Phosphatiertes Distärkephosphat;
Stabilisator, Trägerstoff, Verdickungsmittel; aus Distärkephosphat und Phosphoroxychlorid. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E1410.
E1414: Acetyliertes Distärkephosphat;
Stabilisator, Trägerstoff, Verdickungsmittel; aus acetylierter Stärke und Phosphoroxychlorid. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E1410.
E1420: Acetylierte Stärke;
Stabilisator, Trägerstoff, Verdickungsmittel; aus natürlicher Stärke, die in der Regel aus Mais, Kartoffeln oder Weizen gewonnen, und Essigsäure/Essigsäureanhydrid. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E1410.
E1422: Acetyliertes Distärkeadipat;
Stabilisator, Trägerstoff, Verdickungsmittel; aus acetylierter Stärke und Adipinsäure E355. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: siehe E1410.
E1440: Hydroxypropylstärke;
Emulgator, Stabilisator, Verdickungsmittel; aus natürlicher oder bereits modifizierter Stärke und Propylenoxid. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: u.a. in Tortenfüllungen, Salatsoßen, Fertigprodukten, Kaugummi.
E1442: Hydroxypropyldistärkephosphat;
Emulgator, Stabilisator, Verdickungsmittel; aus natürlicher oder bereits modifizierter Stärke und Propylenoxid und Phosphoroxychlorid. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: u.a. in Tortenfüllungen, Salatsoßen, Fertigprodukten, Kaugummi.
E1450: Stärkenatriumoctenylsuccinat;
Emulgator, Stabilisator, Trägerstoff, Verdickungsmittel; aus natürlicher oder bereits modifizierter Stärke und Octenylbernsteinsäureanhydrid. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: allgemein zugelassen u.a. in Desserts, Cremes, Gebäckfüllungen, Kindernahrung.
E1451: Acetylierte oxidierte Stärke;
Verdickungsmittel; aus oxidierter Stärke und Essigsäureanhydrit. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ohne Obergrenze, außer Babynahrung, vor allem in Geleesüßwaren.
E1452: Stärkealuminiumoctenylsuccinat (SAOS);
Trennmittel; ==> es liegen uns keine Infos über ḥalāl bzw. ḥarām vor, wird vermutet, dass es ḥalāl ist, weil hier eine chemische Modifikation der Stärke vorliegt.
Anwendung: in eingekapselten Vitaminzubereitungen.
E1505: Triethylcitrat;
Trägerstoff; Ester aus Zitronensäure E 330 und Ethanol. Diese Veresterung ist eine Istiḥalah im islamischen Sinne. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich für Eiklar und Aromen.
E1517: Glycerindiacetat (Diacetin);
Trägerstoff; Synthese aus Glycerin und Essigsäure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich für Aromenherstellung.
E1518: Glycerintriacetat Triacetin;
Trägerstoff; Synthese aus Glycerin und Essigsäure. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich für Aromen und Kaugummi.
E1519: Benzylalkohol;
Trägerstoff; Synthese aus Toluen (Toluol). ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich für Aromenherstellung.
E1520: 1,2-Propandiol;
(Propylenglycol); Trägerstoff; Synthese aus Propyplenoxid. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich für Aromen und Kaugummi.
E1521: Polyethylenglykol;
Überzugsmittel; Synthese aus Ethylenoxid unter alkalischer Katalyse. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: ausschließlich für Nahrungsergänzungsmittel.
Weitere Zusatzstoffe ohne E-Nummer:
Aktivkohle;
Entfärber; aus Kohle. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: zu Entfärbung.
Aluminiumoxid {Al2O3};
Füllstoff; natürliches Mineral. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaumasse für Kaugummi.
Ammoniumacetat;
Konservierungsmittel, Säureregulator; ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: In EU & Schweiz nicht zugelassen.
Benzylperoxid;
Bleichmittel, Mehlbehandlungsmittel, Desinfektionsmittel; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: In EU & Schweiz nicht zugelassen.
Butylkautschuk;
Füllstoff; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaumasse für Kaugummi.
Calciumphytat;
Kältemittel; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Getränke.
Chordioxid;
Konservierungsmittel, Mehlbehandlungsmittel; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: In EU & Schweiz nicht zugelassen.
Curdian;
Geliermittel, Stabilisator, Verdickungsmittel; ==> es liegen uns keine Infos über ḥalāl bzw. ḥarām vor
Anwendung: In EU & Schweiz nicht zugelassen.
Ethylacetat;
Trägerstoff; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für Aromen.
Ethylmaltol;
Geschmacksverstärker; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: In EU & Schweiz nicht zugelassen.
Gutta;
Füllstoff; pflanzlisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaumasse für Kaugummi.
Hartparafin;
Füllstoff; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaumasse für Kaugummi.
hochviskoses Mineralöl;
Überzugsmittel; ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: In EU & Schweiz nicht zugelassen.
Kaliumbromat {KBrO3};
Mehlbehandlungsmittel; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: In EU & Schweiz nicht zugelassen.
Kaliumpermanganat {KMnO4};
Bleichmittel; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: für Stärke.
Kaliumsulfit {K2SO3};
Antioxidant, Konservierungsmittel; ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: In EU & Schweiz nicht zugelassen.
Kautschuk;
Füllstoff; pflanzlisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaumasse für Kaugummi.
Kolophonester;
Füllstoff; Ester des Kolophoniums. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaumasse für Kaugummi.
Kolophonium;
Füllstoff; pflanzisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaumasse für Kaugummi.
Kupfersulfat {CuSO4};
Stabilisator; ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: In EU & Schweiz nicht zugelassen.
Magnesiumsulfat {MgSO4};
Festigungsmittel, Geschmacksverstärker; ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: In EU & Schweiz nicht zugelassen.
Maltol;
Geschmacksverstärker; natürliches Aroma. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: In EU & Schweiz nicht zugelassen.
Mastix;
Füllstoff; pflanzlisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaumasse für Kaugummi.
Mono-, Diammoniumphosphat;
synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Hefenährstoff.
Natriumhypochlorit {NaOCl};
Bleichmittel, Desinfektion; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Trinkwasseraufbereitung.
Parafinöl;
Füllstoff; aus Erdöl. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaumasse für Kaugummi.
Polyethylen;
Füllstoff; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaumasse für Kaugummi.
Polyisobutylen;
Füllstoff; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaumasse für Kaugummi.
Polyvinylester;
Füllstoff; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaumasse für Kaugummi.
Schwefel;
Konservierungsmittel; chemisches Symbol: S. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: es liegen uns keine Infos vor
Styrol-Butadien-Kautschuk;
Füllstoff; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaumasse für Kaugummi.
Tannine;
Kältemittel; ==> es liegen uns keine Infos über ḥalāl bzw. ḥarām vor
Anwendung: für Getränke; ==> In EU & Schweiz nicht zugelassen.
Wachsester;
Füllstoff; aus schuppenhaltigeriger Fisch (Escolar (Lepidocybium flavobrunneum)) ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaumasse für Kaugummi.
Wasserstoffperoxid;
Bleichmittel; synthetisch. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: es liegen uns keine Infos vor.
Wollwachs;
Füllstoff; auch Lanolin, Wollfett, von Schafstagdrüsen, das bei der Wäsche von Schafwolle gewonnen wird. ==> erlaubt, ḥalāl
Anwendung: Kaumasse für Kaugummi.
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Vortrag_Ahlul Bayt (as) als Bezugspunkt aus Sicht des Korans_Teil 2 (2021_Jul_15)مرجعيت اهل البيت ع از منظر قرآن_٢
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Vortrag_Imam Riḍā as (2021Jun24) امام رضا ع (Hujjat-Islam Modarresi, Seyed Abolfazl)
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Vortrag_Führungsschaft/Imamat (2020JUN25) امامت (Hujjat.-Islam Azizi, Mahdi); Key: Imamat
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Vortrag_Intizar/Die Erwartung (2020JUN11) انتظار (Hujjat.-Islam Shams, Nematollah); Key: Intizar, Erwartung, Erwarten
Ramadan 2021/1442 H.Q.:
Ramadan2021-29th_Qur'an, Juz 30 (2021Mai12) 30 قرءان، جزء // Koran, das universelle und Internationale Buch (2021Mai12) (Hujjat-Islam Sadeghi, Abdul Amir)
Ramadan2021-29th_Qur'an, Juz 29&30 (2021Mai12) 29&30 قرءان، جزء (Singer1: Mahmoodzadeh, Said; Singer2: Hujjat.-Islam Hosseini Ragheb, Seyed Mohammad; Singer3: Nawin, Ahmadullah; Singer4: Hadjizadeh, Seyed Mahdi)
Ramadan2021-27th_Die Schadensanalyse des frommen Lebens_2 (2021Mai10) آسيب شناسی زندگی مؤمنانه_٢ (Hujjat-Islam Tajik, Mohammad)
Ramadan2021-27th_Qur'an, Juz 27 (2021Mai10) 27 قرءان، جزء (Singer1: Mahmoodzadeh, Said; Singer2: Samiei, Ali; Singer3: Hujjat.-Islam Hosseini Ragheb, Seyed Mohammad; Singer4: Jafari, Jafar)
Ramadan2021-26th_Die Schadensanalyse des frommen Lebens_1 (2021Mai09) آسيب شناسی زندگی مؤمنانه_۱ (Hujjat-Islam Tajik, Mohammad)
Ramadan2021-25th_Das Vermächtnis Imam Alis as_5 (2021Mai08) وصيت امام علی ع_۵ (Ayatullah Madani, Seyed Mohammad Javad)
Ramadan2021-24th_Das Vermächtnis Imam Alis as_4 (2021Mai07) وصيت امام علی ع_٤ (Ayatullah Madani, Seyed Mohammad Javad)
Ramadan2021-23th_Das Vermächtnis Imam Alis as_3 (2021Mai06) وصيت امام علی ع_٣ (Ayatullah Madani, Seyed Mohammad Javad)
Ramadan2021-22th_Programm zu 23. Nacht des Ramadans (Nacht der Macht (2021Mai05) مراسم شب 23 رمضان، ليلة القدر (Singer1: Azimi, Jalil Ahmad; Singer2: Hadjizadeh, Seyed Mahdi; Singer3: Jafari, Hadi; Singer4: Jafari, Jafar; Singer5: Al-Yasseri, Sayid Ismail)
Ramadan2021-22th_Das Vermächtnis Imam Alis as_2 (2021Mai05) وصيت امام علی ع_٢ (Ayatullah Madani, Seyed Mohammad Javad)
Ramadan2021-21th_Das Vermächtnis Imam Alis as_1 (2021Mai04) وصيت امام علی ع_۱ (Ayatullah Madani, Seyed Mohammad Javad)
Ramadan2021-20th_Die Vorzüge Imam Alis as_5 (2021Mai03) فضائل امام علی ع_۵ (Hujjat-Islam Modarresi, Seyed Abul Fadhl)
Ramadan2021-19th_Die Vorzüge Imam Alis as_4 (2021Mai02) فضائل امام علی ع_٤ (Hujjat-Islam Modarresi, Seyed Abul Fadhl)
Ramadan2021-18th_Die Vorzüge Imam Alis as_3 (2021Mai01) فضائل امام علی ع_٣ (Hujjat-Islam Modarresi, Seyed Abul Fadhl) Datei online verloren gegangen!!!!!
Ramadan2021-17th_Die Vorzüge Imam Alis as_2 (2021Apr30) فضائل امام علی ع_٢ (Hujjat-Islam Modarresi, Seyed Abul Fadhl)
Ramadan2021-16th_Die Vorzüge Imam Alis as_1 (2021Apr29) فضائل امام علی ع_١ (Hujjat-Islam Modarresi, Seyed Abul Fadhl)
Ramadan2021-15th_Die Eigenschaften der Gottesfürchtigen (2021Apr28) ويژگی های متقين (Hujjat-Islam Davouditabar, Mohammad Amin)
Ramadan2021-14th_Die köstliche Einladung_3 (2021Apr27) 3 هدایت شیرین (Hujjat-Islam Dr. Ahmadvand, Mohsen)
Ramadan2021-14th_Qur'an, Juz 14 (2021Apr27) 14 قرءان، جزء (Singer1: Hadjizadeh, Seyed Mahdi; Singer2: Mahmoodzadeh, Said; Singer3: Jafari, Jafar; Singer4: Hujjat.-Islam Hosseini Ragheb, Seyed Mohammad)
Ramadan2021-13th_Die köstliche Einladung_2 (2021Apr26) 2 هدایت شیرین (Hujjat-Islam Dr. Ahmadvand, Mohsen)
Ramadan2021-13th_Qur'an, Juz 13 (2021Apr26) 13 قرءان، جزء (Singer1: Hujjat.-Islam Hosseini Ragheb, Seyed Mohammad; Singer2: Mahmoodzadeh, Said; Singer3: Hujjat.-Islam Hosseini Ragheb, Seyed Mohammad; Singer4: Jafari, Jafar)
Ramadan2021-12th_Die köstliche Einladung_1 (2021Apr25) 1 هدایت شیرین (Hujjat-Islam Dr. Ahmadvand, Mohsen)
Ramadan2021-12th_Qur'an, Juz 12 (2021Apr25) 12 قرءان، جزء (Singer1: Hujjat.-Islam Hosseini Ragheb, Seyed Mohammad; Singer2: Mahmoodzadeh, Said; Singer3: Nawin, Ahmadullah; Singer4: Jafari, Jafar)
Ramadan2021-11th_Die Ša'bān-Ansprache des Propheten sas (2021Apr21) خطبه شعبانيه رسول اکرم ص (Hujjat-Islam Dr. Ahmadvand, Mohsen)
Ramadan2021-11th_Qur'an, Juz 11 (2021Apr24) 11 قرءان، جزء (Singer1: Hujjat.-Islam Hosseini Ragheb, Seyed Mohammad; Singer2: Mahmoodzadeh, Said; Singer3: Nawin, Ahmadullah; Singer4: Hujjat.-Islam Hosseini Ragheb, Seyed Mohammad)
Ramadan2021-10th_Qualität des Lebens steigern (2021Apr23) کيفيت زندگی را ارتقاء دهيم (Hujjat-Islam Shirkhodaei, Seyed Ehsan)
Ramadan2021-9th_Qualität des Fastens (2021Apr22) کيفيت روزه (Hujjat-Islam Shirkhodaei, Seyed Ehsan)
Ramadan2021-9th_Qur'an, Juz 9 (2021Apr22) 9 قرءان، جزء (Singer1: Hujjat.-Islam Hosseini Ragheb, Seyed Mohammad; Singer2: Mahmoodzadeh, Said; Singer3: Nawin, Ahmadullah; Singer4: Jafari, Jafar)
Ramadan2021-8th_Die Ša'bān-Ansprache des Propheten sas (2021Apr21) خطبه شعبانيه رسول اکرم ص (Hujjat-Islam Shirkhodaei, Seyed Ehsan)
Ramadan2021-8th_Qur'an, Juz 8 (2021Apr21) 8 قرءان، جزء (Singer1: Hujjat.-Islam Hosseini Ragheb, Seyed Mohammad; Singer2: Mahmoodzadeh, Said; Singer3: Nawin, Ahmadullah; Singer4: Jafari, Jafar)
Ramadan2021-7th_Die Ša'bān-Ansprache des Propheten sas (2021Apr20) خطبه شعبانيه رسول اکرم ص (Hujjat-Islam Shirkhodaei, Seyed Ehsan)
Ramadan2021-6th_Die Ša'bān-Ansprache des Propheten sas (2021Apr19) خطبه شعبانيه رسول اکرم ص (Hujjat-Islam Shirkhodaei, Seyed Ehsan)
Ramadan2021-6th_Qur'an, Juz 6 (2021Apr19) 6قرءان، جزء (Singer1: Hujjat.-Islam Hosseini Ragheb, Seyed Mohammad; Singer2: Mahmoodzadeh, Said; Singer3: Hadjizadeh, Seyed Mahdi; Singer4: Jafari, Jafar)
Ramadan2021-5th_Ramadan2021-5th_Das Gespräch zwischen Prophet Moses (as) und Gott (2021Apr18) صحبت حضرت موسی ع و خدا (Hujjat-Islam Korfi, Mohsen)
Ramadan2021-5th_Qur'an, Juz 5 (2021Apr18) 5قرءان، جزء (Singer1: Hujjat.-Islam Hosseini Ragheb, Seyed Mohammad; Singer2: Mahmoodzadeh, Said; Singer3: Nawin, Ahmadullah; Singer4: Jafari, Jafar)
Ramadan2021-3th_Bedeutung von Monat Ramadan (2021Apr16) اهميت ماه رمضان (Hujjat-Islam Korfi, Mohsen)
Ramadan2021-3th_Qur'an, Juz 3 (2021Apr16) 3قرءان، جزء (Singer1: Hujjat.-Islam Hosseini Ragheb, Seyed Mohammad; Singer2: Mahmoodzadeh, Said; Singer3: Nawin, Ahmadullah; Singer4: Jafari, Jafar)
Ramadan2021-2th_Qur'an, Juz 2 (2021Apr15) قرءان، جزء 2 (Singer1: Hujjat.-Islam Hosseini Ragheb, Seyed Mohammad; Singer2: Mahmoodzadeh, Said; Singer3: Nawin, Ahmadullah; Singer4: Jafari, Jafar)
Ramadan 2020/1441 H.Q.:
Ramadan2020-29th_Qur'an-Juz29&30_(2020May23) قرءان جزء 29+30 (Singer1: Hujjat.-Islam Hosseini Ragheb, Seyed Mohammad; Singer2: Mahmoodzadeh, Said; Singer3: Fazeli, Mohammad Reza; Singer4: Nawin, Ahmadullah; Singer5: Hadjizadeh, Seyed Mahdi)
Ramadan2020-28th_Idul-Fitr (2020MAY22 uncut) عيد فطر (Hujjat.-Islam Razavian, Seyed Ali)
Ramadan2020-27th_politische Lage in der Zeit Imam Alis as (2020MAY21 uncut)وضعيت سياسی زمان امام علی (Hujjat.-Islam Razavian, Seyed Ali)
Ramadan2020-26th_Qur'an, Juz26 (2020MAY20) قرءان، جزء26 (Singer 1: Hujjat.-Islam Hosseini Ragheb, Seyed Mohammad; Singer 2: Fazeli, Mohammad Reza; Singer 3: Hosseini, Seyed Abdollah; Singer 4: Mahmoodzadeh, Said)
Ramadan2020-25th_Pflicht der Eltern gegenüber ihre Kinder(2020MAY119) وظيفه پدر و مادر در قبال فرزند (Hujjat.-Islam Shams, Nematollah (uncut))
Ramadan2020-24th_Unrecht(2020MAY18 uncut) ظلم (Hujjat.-Islam Razavian, Seyed Ali)
Ramadan2020-24th_Du'a-Sahar&Vortrag_Imamat im Qur'an(2020MAY18) سخنی کوتاه در مورد امامت در قرآن (Dr. Hadjizadeh, Seyed Mahdi)
Ramadam2020-23th_Dua-Iftitah(2020MAY17) دعای افتتاح (Shams, Mohsen)
Ramadan2020-23th_Respekt gegenüber Eltern(2020MAY17) احترام به پدر و مادر (Hujjat.-Islam Razavian, Seyed Ali)
Ramadan2020-22th_Die Nacht der Bestimmung(2020MAY16) شب قدر (Hujjat.-Islam Razavian, Seyed Ali)
Ramadan2020-22th_Du'a-Sahar&Vortrag_Laylatul-Qadr2 (2020MAY16) دعای سحر و سخنی کوتاه در مورد شب قدر (Dr. Hadjizadeh, Seyed Mahdi)
Ramadan2020-21th_Wahre Überzeugung 2/2 (2020MAY15(uncut)) ايمان واقعی قسمت دوم (Hujjat.-Islam Hosseini, Seyed Ahmad)
Ramadan2020-21th_Du'a-Sahar&Vortrag_Laylatul-Qadr1(2020May15) دعای سحر و سخنی کوتاه در مورد شب قدر (Dr. Hadjizadeh, Seyed Mahdi)
Ramadan2020-19th_Wahre Überzeugung 1/2 (2020May13(uncut)) ايمان واقعی قسمت اول (Hujjat.-Islam Hoseini, Seyed Ahmad)
Ramadan2020-18th_Die Nacht der Bestimmung (2020MAY12(uncut)) شب قدر (Hujjat.-Islam Dr. Ahmadvand, Mohsen)
Ramadan2020-17th_(2020MAY11 uncut)_Zeichen der Wiederkehr/علائم ظهور (Hujjat.-Islam Rastifar, Mahdi)
2020: wegen Covid-19 nur online-Program
Trauergesang_13. Muharram 2020 مرثيه و منقبت خوانی شب سيزدهم محرم (Bruder Azimi, Jalil Ahmad)
Vortrag_13. Muharram 2020 سخنرانی شب سيزدهم محرم (Hujjat-Islam Sadeghi Khuzestani, Abdul-Amir)
Qur'an&Ziyarat Ashura_13. Muharram 2020 قرآن و زيارت عاشورا شب سيزدهم محرم (Bruder Jafari, Jafar)
Trauergesang_12. Muharram 2020 مرثيه و منقبت خوانی شب ىوازدهم محرم (Bruder Azimi, Jalil Ahmad)
Vortrag_12. Muharram 2020 سخنرانی شب ىوازدهم محرم (Hujjat-Islam Sadeghi Khuzestani, Abdul-Amir)
Qur'an&Ziyarat Ashura_12. Muharram 2020 قرآن و زيارت عاشورا شب ىوازدهم محرم (Bruder Jafari, Jafar)
Trauergesang_11. Muharram 2020 مرثيه و منقبت خوانی شب يازدهم محرم (Bruder Azimi, Jalil Ahmad)
Vortrag_11. Muharram 2020 سخنرانی شب يازدهم محرم (Hujjat-Islam Sadeghi Khuzestani, Abdul-Amir)
Qur'an&Ziyarat Ashura_11. Muharram 2020 قرآن و زيارت عاشورا شب يازدهم محرم (Bruder Jafari, Jafar)
Eposlesung (Maqtal in Farsi) 2020 مقتل خوانی روز عاشورا (Hujjat-Islam Sadeghi Khuzestani, Abdul-Amir)
Trauergesang_10. Muharram 2020 مرثيه و منقبت خوانی شب دهم محرم Teil_1 (Bruder Azimi, Jalil Ahmad)
Trauergesang_10. Muharram 2020 مرثيه و منقبت خوانی شب دهم محرم Teil_2 (Bruder Azimi, Jalil Ahmad)
Vortrag_10. Muharram 2020 سخنرانی شب دهم محرم (Hujjat-Islam Sadeghi Khuzestani, Abdul-Amir)
Qur'an&Ziyarat Ashura_10. Muharram 2020 قرآن و زيارت عاشورا شب دهم محرم (Bruder Jafari, Jafar)
Trauergesang_09. Muharram 2020 مرثيه و منقبت خوانی شب نهم محرم (Bruder Azimi, Jalil Ahmad)
Vortrag_09. Muharram 2020 سخنرانی شب نهم محرم (Hujjat-Islam Sadeghi Khuzestani, Abdul-Amir)
Qur'an&Ziyarat Ashura_09. Muharram 2020 قرآن و زيارت عاشورا شب نهم محرم (Bruder Jafari, Jafar)
Trauergesang_08. Muharram 2020 مرثيه و منقبت خوانی شب هشتم محرم (Bruder Azimi, Jalil Ahmad)
Vortrag_08. Muharram 2020 سخنرانی شب هشتم محرم (Hujjat-Islam Shams, Nematollah)
Qur'an&Ziyarat Ashura_08. Muharram 2020 قرآن و زيارت عاشورا شب هشتم محرم (Bruder Jafari, Jafar)
Trauergesang_07. Muharram 2020 مرثيه و منقبت خوانی شب هفتم محرم (Bruder Azimi, Jalil Ahmad)
Vortrag_07. Muharram 2020 سخنرانی شب هفتم محرم (Hujjat-Islam Shams, Nematollah)
Qur'an&Ziyarat Ashura_07. Muharram 2020 قرآن و زيارت عاشورا شب هفتم محرم (Bruder Jafari, Jafar)
Maddahi_06. Muharram 2020 مداحی شب ششم محرم (Bruder Azimi, Jalil Ahmad)
Vortrag_06. Muharram 2020 سخنرانی شب ششم محرم (Hujjat-Islam Shams, Nematollah)
Qur'an&Ziyarat Ashura_06. Muharram 2020 قرآن و زيارت عاشورا شب ششم محرم (Bruder Jafari, Jafar)
Maddahi_05. Muharram 2020 مداحی شب پنجم محرم (Bruder Azimi, Jalil Ahmad)
Vortrag_05. Muharram 2020 سخنرانی شب پنجم محرم (Hujjat-Islam Shams, Nematollah)
Qur'an&Ziyarat Ashura_05. Muharram 2020 قرآن و زيارت عاشورا شب پنجم محرم (Bruder Jafari, Jafar)
Vortrag_04. Muharram (Gesamtprogramm) 2020 سخنرانی شب چهارم محرم (Hujjat-Islam Dr. Ahmadvand, Mohsen)
Vortrag_03. Muharram (Gesamtprogramm) 2020 سخنرانی شب سوم محرم (Hujjat-Islam Dr. Ahmadvand, Mohsen)
Vortrag_02. Muharram 2020 سخنرانی شب دوم محرم (Hujjat-Islam Dr. Ahmadvand, Mohsen)
Vortrag_01. Muharram 2020 سخنرانی شب اول محرم (Hujjat-Islam Dr. Ahmadvand, Mohsen)
2019: Hujjat-Islam, Dr. Amini Golestani; zur Zeit kein Video!
2018: keine Veranstaltungen, da keine Räumlichkeit
2017: Hujjat-Islam Razavian, Seyed Ali
Vortrag_09. Muharram 2017 سخنرانی شب نهم محرم (Hujjat-Islam Razavian, Seyed Ali)
Vortrag_04. Muharram 2017 سخنرانی شب چهارم محرم (Hujjat-Islam Razavian, Seyed Ali)
Vortrag_03. Muharram 2017 سخنرانی شب سوم محرم (Hujjat-Islam Razavian, Seyed Ali)
Vortrag_02. Muharram 2017 سخنرانی شب دوم محرم (Hujjat-Islam Razavian, Seyed Ali)
Vortrag_01. Muharram 2017 سخنرانی شب اول محرم (Hujjat-Islam Razavian, Seyed Ali)
2016: Hujjat-Islam Hosseini, Seyed Abbas; zur Zeit kein Video!
2021: 14. August
2020: wegen Covid-19 ausgefallen!
2019: 10. September
MMM2019-01_(Muharram-March-Munich/2019Sep10):
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2018: 16. September
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2017: wegen Überschneidung mit Oktoberfest abgesagt!
2016: 08. Oktober
MMM2016-01_(Muharram-March-Munich/2016Oct08)
MMM2016-02_(Muharram-March-Munich/2016Oct08)
MMM2016-03_(Muharram-March-Munich/2016Oct08)
MMM2016-04_(Muharram-March-Munich/2016Oct08)
MMM2016-05_(Muharram-March-Munich/2016Oct08)
MMM2016-06_(Muharram-March-Munich/2016Oct08)
2015: 24. Oktober
MMM2015-01_(Muharram-March-Munich/2015Oct24)
2014: 01. November
MMM2014-01_(Muharram-March-Munich/2014Nov01)
MMM2014-02_(Muharram-March-Munich/2014Nov01)
2013: 09. November
MMM2013-01_(Muharram-March-Munich/2013Nov09):
MMM2013-02_(Muharram-March-Munich/2013Nov09)
MMM2013-03_(Muharram-March-Munich/2013Nov09)